§ 209/1 - Verschiedenes: Annahme von Spenden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. November 2009, 13:59 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Die Spende wird ohne Einwände mit Dank entgegengenommen.