§ 7/2 - Fragestunde: Städtisches Bestattungsunternehmen; hier: Vergabepraxis für gärtnerische Leistungen; - Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.01.2001 - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Oktober 2007, 06:19 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Von der gewerblichen Wirtschaft der Stadt ist uns ein eigenartiges Verhalten des städtischen Bestattungsunternehmens berichtet worden, um dessen Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur wir bitten.

Bei Bestattungen in Schwäbisch Hall, bei denen das städt. Bestattungsunternehmen bekanntlich eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, gibt es Trauernde, die von vornherein eine bestimmte Gärtnerei mit der Ausstattung beauftragen. Es gibt andere, die keine bestimmte Gärtnerei kennen und sich eine empfehlen lassen. Außerdem gibt es Leute, die zusammen mit den Bestattungsdienstleistungen auch gleich den Blumen- und Sargschmuck mit in Auftrag geben. Die Fälle sind - je nach dem Wunsch der Kunden - jeweils differenziert zu sehen.

  1. Früher, so wird berichtet, habe das Bestattungsunternehmen die Gärtnereien der Stadt bei der Vergabe gärtnerischer Leistungen anlässlich von Bestattungen in etwa gleichmäßig und ausgewogen eingeschaltet. Nun habe die Vergabe der Aufträge an eine Gärtnerei außerhalb von Hall besondere Vorliebe erlangt. Im Rahmen der Gleichwertigkeit sollten die örtlichen Betriebe aber vorrangig bedacht werden.
  2. Das städtische Bestattungsunternehmen fordere regelmäßig 10 % der Auftragssumme von den Gärtnereien für sich. Wir halten ein solches Verhalten für zweifelhaft. Eine Beteiligung könnte angemessen sein, wenn das städtische Unternehmen von den Angehörigen beauftragt wird, diese berät, selbst die gärtnerischen Leistungen bestellt und abrechnet. Eine Beteiligung wäre aber sicher dann zweifelhaft, wenn es keine nennenswerten eigenen Leistungen erbringt, sondern allenfalls die Trauernden an eine Gärtnerei verweist. Auch in solchen Fällen werde die 10 %-Abgabe verlangt. Eine gewisse Misslichkeit sei, so wurde berichtet, dass die örtlichen Gärtnereien angesichts der Marktmacht vor diesem Verhalten regelmäßig „kuschen“. Sie riskierten sonst Konfrontation und Auftragsverluste.

Zur Klarstellung wird folgende dienstliche Richtlinie angeregt:

  • Die Wünsche der Angehörigen sind verbindlich und zu beachten.
  • Bei Lenkung oder Vergabe der gärtnerischen Dekoration (Blumen- und Sargschmuck) sind die örtlichen Gärtnereien ausgewogen zu berücksichtigen und zu beteiligen.
  • Eine finanzielle Beteiligung ist nur dann gerechtfertigt, wenn über das städtische Unternehmen beraten, bestellt und abgerechnet wird, dieses eigene Leistungen erbringt und die Gärtnereien als Unterauftragnehmer nach präzisen Vorgaben arbeiten.


- Antwort der Verwaltung -

zu 1.

Auswahl von Gärtnereien bei der Vergabe von Aufträgen für gärtnerische Leistungen

Derzeit haben elf Gärtnereibetriebe die nach der Friedhofssatzung der Stadt Schwäbisch Hall vorgeschriebene Zulassung für eine gewerbliche Betätigung auf den städtischen Friedhöfen. Ausschließlich diese Betriebe mit Geschäftssitz in Hall werden vom städt. Bestattungsinstitut mit Dienstleistungen beauftragt. Dabei ist die gleichmäßige und ausgewogene Vergabe von Aufträgen für das Institut ein wichtiges Kriterium.

Das Hauptkriterium bei der Auftragsvergabe ist jedoch der Wunsch des Kunden. Er allein entscheidet, welche Gärtnerei den Auftrag erhält und ob dieser durch das Bestattungsinstitut oder durch ihn selbst erteilt wird. Dies wird mit der Unterschrift des Kunden im Auftrag an das Bestattungsunternehmen dokumentiert.

Hat der Kunde keine Erfahrungen mit Gärtnereibetrieben in Schwäbisch Hall und wünscht er eine Beratung, so wird ihm eine alphabetische Auflistung aller zugelassenen Firmen ausgehändigt. Hierbei wird von den Mitarbeitern des Städt. Bestattungsinstitutes keine wertende Beratung im Hinblick auf die Auswahl einer Gärtnerei vorgenommen.


zu 2.

Abwicklung der Gärtnereiaufträge über das Städtische Bestattungsinstitut

Für den Kunden ist es von großer Wichtigkeit, dass ihm bei der Abwicklung des Trauerfalls möglichst viel bürokratische Arbeit vom Bestattungsinstitut abgenommen wird. Deshalb hat das Städtische Unternehmen sein Dienstleistungsangebot in den letzten zwei Jahren bewusst auf die vollständige Abwicklung erweitert. Dies umfasst auch die Beauftragung sowie die Abrechnung mit den Gärtnereibetrieben.

Die Abwicklung und Abrechnung aller Dienstleistungen mit dem Kunden erfolgt normalerweise in einer Rechnung durch das Bestattungsinstitut – es sei denn, der Kunde äußert den Wunsch, einzelne Angelegenheiten selbst erledigen zu wollen.

Die Ausweitung des Dienstleistungsangebotes durch das Institut der Stadt hatte zur Folge, dass vermehrt Gärtnereiaufträge über dieses abgerechnet wurden, was für den Kunden keine Mehrkosten bedeutet. Das Bestattungsinstitut erhält für seine Beratungsleistung von den Gärtnern einen Provisionsabzug in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens.

Die Aufträge werden im Regelfall von den Mitarbeitern des Städtischen Bestattungsinstitutes gemeinsam mit den Kunden anhand der Unterlagen der Vereinigung der Haller Gärtner schriftlich zusammen gestellt und den Gärtnereien schriftlich übermittelt. Eine Abweichung von diesem Verfahren wird nur vorgenommen, wenn der Kunde das jahreszeitliche Warenangebot bei den jeweiligen Anbietern selbst begutachten möchte und eine zusätzliche Beratung durch Gärtnereifachpersonal wünscht. Diese Vorgehensweise ist in Bezug auf das Warenangebot von den meisten Betrieben sogar angeregt und befürwortet worden, da hierdurch Sonderbestellungen und -lieferungen fast vollständig vermieden werden und somit der Aufwand für die Gärtnereien reduziert wird.

Die Verwaltung hält es für angemessen, dass das Städtische Bestattungsinstitut für diese Beratungsleistung eine Provision von den Gärtnereibetrieben bekommt.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Städt. Bestattungsinstitut ein Dienstleistungsunternehmen ist, das sich in Konkurrenz mit anderen Unternehmen befindet und wirtschaftlich arbeiten muss. Aus diesem Grunde muss ihm auch die Möglichkeit gegeben werden, sein Dienstleistungsangebot kunden- und marktgerecht zu erweitern und wirtschaftlich zu arbeiten.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt teilt mit, dass die privaten Gärtnereien mit der Antwort der Verwaltung nicht einverstanden seien. Es werde versucht, eine Stellungnahme dieser Berufsgruppe darüber zu bekommen.

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