§ 59 - Neubesetzung des Gutachterausschusses wegen Ablauf der Amtszeit (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Amtszeit des Gutachterausschusses läuft im Juli diesen Jahres ab, die Mitglieder wurden 2002 auf die Dauer von 4 Jahren bestellt.

Dies ist nach den Bestimmungen des BauGB notwendig für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten sowie sonstigen Wertermittlungen (Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen, steuerliche Zwecke usw.).

Voraussetzung ist, dass die Mitglieder des Gutachterausschusses Sachkunde und Erfahrung in diesem Bereich haben. Dies wurde bei den bisherigen Bestellungen besonders beachtet, die Mitglieder des Ausschusses bilden ein qualifiziertes, homogenes und erfahrenes Team.

Die bisherige Zusammensetzung:

Vorsitzender:Joachim Raabe,
Bauverständiger beim BRA
Stellvertretender Vorsitzender:Siegfried Kienle, Freier Architekt
Beisitzer:Hans Jörg Stein, Freier Architekt
Werner Mahl, Freier Architekt
Dieter Breitner, Dipl. Ing., früher Sparkassen Immo
Stefan Franz, Leiter BRA

Auf Nachfrage haben alle Mitglieder die Bereitschaft geäußert, weiterhin diese ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen. Eine reibungslose und effiziente Aufgabenerfüllung ist somit gewährleistet.

Interessiert bzw. schriftlich beworben für die Tätigkeit im Gutachterausschuss haben sich Herr Armin Schneider, Immobilienwirt und Sachverständiger aus Tüngental, sowie Herr Jochen Berner, Immobilienmakler und Sachverständiger aus Schwäbisch Hall.

Die Genannten scheinen aufgrund der in den Bewerbungsschreiben gemachten Angaben grundsätzlich für die Tätigkeit im Gutachterausschuss geeignet. Allerdings ist derzeit eine personelle Umbesetzung nicht erforderlich. Unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist aus der Sicht der Verwaltung von einer Berücksichtigung dieser Bewerber abzusehen. Bei anstehenden Veränderungen der Zusammensetzung aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse bzw. bei der nächsten Neubestellung können diese Personen dann ggf. berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird in diesem Falle von sich aus erneut auf die Bewerber zugehen.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Neubestellung in der bisherigen Besetzung vorzunehmen.

Anlage 1: Jahresbericht 2005

Anlage 2: Festlegung von Vergleichspreisen

B e s c h l u s s:

Gemäß den §§ 1, 2 und 5 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 wird der Gutachterausschuss nach dem BauGB in der bestehenden Zusammensetzung mit den genannten Funktionen für weitere 4 Jahre bestellt.

(einstimmig - 34 - ; Stadtrat Stein wegen Befangenheit abgetreten)

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