§ 117 - Hospitalforstbetrieb; hier: Forsteinrichtungsplan für die Jahre 2005 - 2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Forsteinrichtung wird alle 10 Jahre durchgeführt. Sie ist Bestandteil der Wirtschaftsführung durch das Forstamt und wird unter der Federführung der Forstdirektion beim Regierungspräsidium erstellt. Die hierfür erforderlichen Arbeiten erfolgen für die Hospitalstiftung kostenfrei.

Mit dem Forsteinrichtungsplan erhält die Stiftung aktuelle Inventurergebnisse und einen Vorschlag für die mittelfristige Planung der waldbaulichen Maßnahmen in den kommenden 10 Jahren.

Für die Jahre 1995 bis 2004 war nach den Planungsvorschlägen ein Hiebsatz von 13.810 Efm pro Jahr vorgesehen. Der Vorschlag ließ sich aber wegen der in dieser Dekade aufgetretenen großflächigen Sturmschäden, der Dürre 2003 und der folgenden Borkenkäferkalamität nicht verwirklichen. Der Holzeinschlag lag durchschnittlich bei 18.989 Efm/Jahr.

Der neue Vorschlag geht von einem Hiebsatz von 12.895 Efm/Jahr für die Jahre 2005 – 2014 aus. Dieser wird gegenüber dem seither festgesetzten um fast 1.000 Efm/Jahr reduziert, eine Folge des zu hohen Hiebsatzes in den vorangegangenen 10 Jahren. Diese Reduzierung wird auch negative Auswirkungen auf die Einnahmesituation haben.

B e s c h l u s s:

Den Eckwerten der 10-jährigen Planung 2005 - 2014 gem. Ziffer 3 der Sitzungsvorlage wird einstimmig - 35 - zugestimmt.

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