§ 89 - Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass die Gebühr bei Punkt 12 (Fundsachen) auf 2,50 € festgelegt werden soll.
Beschluss:
Der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum 01.07.2001 wird einstimmig - 27 - zugestimmt.