§ 19 - Aufstellung des Bebauungsplans „Stadterweiterung ehem. Gelände JVA“ im Entwurf (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Oktober 2007, 07:11 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Beschluss:
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0113-05 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts vom 01.02.2001 im Maßstab 1:500.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auslegung) beauftragt. (30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)