§ 6 - Wahl von ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern von Bibersfeld, Eltershofen, Gailenkirchen, Tüngental und Weckrieden (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. April 2010, 04:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Als ehrenamtliche Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher wurden in den Ortschaften vorgeschlagen:
Ortschaft |
Name |
Vorschlag im Ortschaftsrat am |
Bibersfeld |
Fritz, Ute |
16.03.2010 |
Eltershofen |
Schömenauer, Gerhard |
09.03.2010 |
Gailenkirchen |
Biedermann, Rainer Pawlitzki, Hartmut |
10.03.2010 |
Tüngental |
Dorsch, Fritz |
11.02.2010 |
Weckrieden |
Moser, Eckhard |
17.02.2010 |
Nach § 71 Abs. 1 GemO erfolgt auf den Vorschlag des Ortschaftsrats die Wahl im Gemeinderat.
Für die Ortschaft Gailenkirchen erfolgt die Abstimmung zwischen den Herren Biedermann und Pawlitzki (Wahl im Ortschaftsrat 5:5, bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit).
Beschluss:
- Frau Ute Fritz wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteherin in Bibersfeld gewählt.
- Herr Gerhard Schömenauer wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Eltershofen gewählt.
- Herr Fritz Dorsch wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Tüngental gewählt.
- Herr Eckhard Moser wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Weckrieden gewählt.
- Herr Rainer Biedermann oder Herr Hartmut Pawlitzki wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der 42. Änderung der Hauptsatzung zum ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gailenkirchen gewählt.