§ 9 - Sperrung Weilertor (öffentlich)
Sachvortrag:
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates im November letzten Jahres hat die Verwaltung die Straße „Im Weiler“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folgezeit gab es von einer Anliegerfamilie erhebliche Bedenken, die jedoch inhaltlich weder nachvollziehbar noch ausreichend fundiert begründet erschienen.
Von der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Anlieger erhielt die Verwaltung eine sehr positive Resonanz. Insbesondere die neu eröffnete Johanniterhalle bzw. die Besucher der Halle profitieren von dieser Verkehrsregelung und können die Halle und das Umfeld in konfliktfreier Weise nutzen.
Aus der Sicht der Verwaltung hat sich der Versucht bewährt; es wird daher empfohlen, die Sperrung der Straße im Weiler dauerhaft durch zu führen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrung des Straßenzuges im Weiler als Dauerlösung ein zu richten.