§ 10 - Entwidmung einer Teilfläche des Flst. 760/8 im Bereich Crailsheimer Straße 23 (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 14.04.2008 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschlossen, dass eine Teilfläche der Crailsheimer Str. Flst. 760/8 verkauft wird. Sie ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das notwendige Rechtsverfahren zur Entwidmung dieser Fläche abzuschließen.
Diese Teilfläche an der Crailsheimer Str. ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und kann somit entwidmet und an die jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verkauft werden.
Die beabsichtigte Entwidmung gem. § 7 Straßengesetz von Baden-Württemberg wurde am 17.12.2004 im Haller Tagblatt veröffentlicht. Betroffenen wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben.
Innerhalb der 4 Wochen-Frist wurde vom Süddeutschen Bauverein der Siebenten-Tags-Adventisten Entwidmung gegen die Einziehung von öffentlichem Grund erhoben, so dass der Verkauf nicht realisiert werden konnte.
Da nun die Bedenken des Süddeutschen Bauvereins der Siebenten-Tags-Adventisten durch einen Kompromiss ausgeräumt wurden, kann der Gemeinderat endgültig darüber entscheiden.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche der Straße Flst. 760/8 im Bereich der Crailsheimer Str. werden entwidmet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Allgemeinverfügung zur Entwidmung dieser Fläche zu erlassen.