§ 2/2 - Aufstellung des Bebauungsplans "Kreuzäcker - Änderung Beuscherweg"; hier: Bewertung der Stellungnahme der Öffentlichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan Nr. 0142-02/03 „Kreuzäcker – Änderung Beuscherweg“ in Schwäbisch Hall wurde in der Zeit vom 12.03.2008 bis 14.04.2008 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen keine Anregungen zur Planung ein.
Von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde folgende Anregung, die einer Abwägung bedarf, vorgebracht.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall, FB Naturschutz und Oberflächengewässer bittet um eine „formale Abarbeitung“ der Vorgaben zum Umweltbericht. Zu der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplanentwurf führt das LRA folgendes aus: „Die im vorliegenden Fall getroffene Feststellung, ist als Fazit der Umweltprüfung dann, zusammen mit einer materiell ausreichenden Begründung dieser Feststellung, der Umweltbericht.“
Abwägungsvorschlag:
Mit dem LRA wurde folgender Textteil einvernehmlich besprochen:
Umweltbericht
Die Bebauungsplanänderung führt gegenüber dem bisher zulässigen baurechtlichen Genehmigungsrahmen vor allem zu einer Änderung der bisher zulässigen Nutzungsart. Bisher war eine Nutzung für Gebäude mit der Spezifizierung Sondergebiet für „öffentliche Zwecke“ zulässig. Zukünftige ist eine Nutzung als Allgemeines Wohngebiet zulässig. Die zulässig überbaubare Fläche wird gegenüber dem bisher rechtsgültigen Bebauungsplan mehr als halbiert, dies führt zu einer deutlichen Verringerung der Versiegelungswirkung. Im Rahmen einer überschlägigen Prüfung der möglichen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf die einzelnen Schutzgüter und eventueller Wechselwirkungen wurde ermittelt, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplans voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben werden. Es ist durch die beschriebene Reduzierung des Baufeldes sogar von einer Verbesserung der Situation auszugehen.
Anlage: Lageplan
Beschluss:
Satzungsbeschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0142-02/03 „Kreuzäcker – Änderung Beuscherweg“
Der Bebauungsplan Nr. 0142-02/03 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Kreuzäcker – Änderung Beuscherweg“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Kreuzäcker – Änderung Beuscherweg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0142-02/03.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.