TOP 16 - Annahme von Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen (öffentlich)
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Version vom 23. Juli 2025, 21:59 Uhr von Fischer.C (Diskussion | Beiträge)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 175/25
Sachvortrag:
Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.
Anlage: Spendenliste
Beschlussfassung:
Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.
(einstimmig - 18)