TOP 13 - Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Ausleihung an die HGE (öffentlich)
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Version vom 4. Dezember 2024, 19:42 Uhr von Fischer.C (Diskussion | Beiträge)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 255/24
Sachvortrag:
Zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der HGE wurde am 21.11.2017 ein Rahmenvertrag über Ausleihungen geschlossen. Von dem Gesamtrahmen in Höhe von 8 Mio. € sind derzeit noch 6 Mio. € offen. Die HGE benötigt zur Zeit Liquidität in Höhe von bis zu 1 Mio. €. Seit einer GPA-Feststellung sind die Geldanlagen bei der HGE als Ausleihungen im Finanzhaushalt zu buchen. Die Mittel stehen in diesem in 2024 nicht zur Verfügung und müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.
Beschlussfassung:
Der überplanmäßigen Bereitstellung von maximal 1 Mio. € für Ausleihungen an die HGE laut dem Rahmenvertrag vom 21.11.2017 wird zugestimmt.
(27 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)