TOP 9.2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Anfragen und Anträge: Antrag der FDP: Prüfung der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer; hier: Antwort der Verwaltung: Aktueller Stand (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 206/24

Sachvortrag:

Am 12. Juni 2023 hat die FDP-Fraktion einen Antrag auf Prüfung der Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer eingereicht (siehe Anlage 1). Ziel dieses Antrags ist es, durch die Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen nach dem Vorbild der Stadt Tübingen die Vermüllung im Stadtgebiet zu reduzieren.

Die FDP bezieht sich in ihrem Antrag auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2023. In diesem Urteil wurde entschieden, dass die von der Stadt Tübingen eingeführte kommunale Einwegverpackungssteuer grundsätzlich rechtmäßig ist. Diese Satzung war zuvor von der Betreiberin einer McDonald’s-Filiale in Tübingen angefochten worden.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Klägerin erneut Widerspruch eingelegt und erhob im September 2023 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Prüfung dieser Verfassungsbeschwerde steht noch aus; nach eigenen Angaben des Bundesverfassungsgerichts ist mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr zu rechnen (siehe Website des Bundesverfassungsgerichtes).

Die Stadtverwaltung hat eine interne Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Abteilung Abgabewesen, der Geschäftsstelle Schwäbisch Hall aktiv e.V. und dem städtischen Klimaschutzmanagement gebildet, um die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer in Schwäbisch Hall zu prüfen. Ein Austausch mit der Stadt Tübingen über deren Erfahrungen bei der kommunalen Verpackungssteuer hat bereits stattgefunden. Die weitere Prüfung wurde jedoch vorerst ausgesetzt, um die endgültige Rechtsprechung abzuwarten.

Anlage: Antrag der FDP-Fraktion vom 12.06.2023

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