TOP 12 - Öffentliche WC-Anlagen in der Innenstadt (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 347/23

Sachvortrag:

Unter dem Aspekt der Einsparungen im Doppelhaushalt 2023/2024 wurde als Aufgabe aus der Haushaltsstrukturkommission der weitere Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen überprüft.

Im Innenstadtbereich befinden sich 11 öffentliche WC`s, hiervon ist 1 WC im Eigentum der GWG (Kocherquartier) sowie 5 WC`s in den Parkhäusern Schiedgraben, Im Ritter, Langer Graben, Weilerwiese und Alte Brauerei im Eigentum der Stadtwerke Schwäbisch Hall.

Die Stadt Schwäbisch Hall betreibt 5 öffentliche WC-Anlagen. Auf den Übersichtsplan sowie die Übersicht der WC-Anlagen in den Anlagen 1 und 2 wird verwiesen.

Unter Berücksichtigung von räumlichen Gegebenheiten und dem hohen Besucheraufkommen im Rahmen von touristischen Veranstaltungen, Stadtfeste, Freilichtspielaufführungen und dem Weihnachtsmarkt ist die Schließung sowie weitere Einschränkungen saisonaler Öffnungszeiten einer oder mehrerer städtischer WC`s trotz der Dichte an öffentlichen WC-Anlagen im Innenstadtbereich nicht möglich.

Auch die Idee, mit dem Konzept der „Nette Toilette“(eine von Händlern oder Gastronomen zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette gegen eine Aufwandsentschädigung der Stadt) eine größere Abdeckung an WC-Einrichtungen zu erreichen, fand keinen Anklang unter den Gastronomen. Bei der Anfrage von 45 Gastronomiebetrieben in der Innenstadt gab es lediglich 6 Rückmeldungen. Hiervon haben 5 Betriebe kein Interesse an der Teilnahme signalisiert, da sie keinen Mehrwert in dem Konzept sehen, sondern lediglich steigende Kosten (für Papier, Strom, Wasser, Vandalismusschäden) und Mehraufwand für Reinigung durch Ausweisung der „Nette Toilette“.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan öff. WC-Anlagen
Anlage 2: Übersicht öff. WC-Anlagen

Beschlussfassung:

Der Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen der Stadt Schwäbisch Hall erfolgt unverändert weiter. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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