TOP 10 - Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Sülz - Obermünkheim; hier: Maßnahmenbeschluss (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 154/23
Sachvortrag:
Die Gemeinde Untermünkheim beabsichtigt, die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Sülz und Obermünkheim auf ihrer Gemarkung zu sanieren. Die Gemeinde erhält für die Sanierung einen Zuschuss und möchte die Maßnahme zeitnah ausschreiben.
Die Sanierung sieht vor, den vorhandenen Straßenaufbau aufzufräsen und zu verfestigen. Anschließend wird eine neue Trag- und Deckschicht eingebaut. Die Ausbaubreite soll 3,5 m betragen mit Ausweichstellen, alternativ wäre auch eine breite Fahrbahn möglich.
Die Gemeinde Untermünkheim hat angefragt, ob die Stadt Schwäbisch Hall den Weg auf Haller Gemarkung in diesem Zuge ebenfalls sanieren möchte. Es wurde ein abgeschätzter Kostenanteil für diese Straßenfläche von ca. 300.000 € (Baukosten 275.000 € und Baunebenkosten 25.000 €) übermittelt. Die Federführung läge bei der Gemeinde Untermünkheim.
Da die Gemeinde Untermünkheim ausschreiben möchte, hat sie um eine Entscheidung gebeten, ob die Stadt Schwäbisch Hall sich ebenfalls für eine Sanierung entscheidet und sich der Maßnahme Untermünkheim anschließt.
Der Zustand der Verbindungsstraße ist sehr schlecht, es gibt erhebliche Fahrbahnausbrüche und keine Fahrbahnentwässerung. Bislang hat die Stadt eine Sanierung abgelehnt, um keine zusätzlichen Verkehre auf dieser Nebenstrecke anzuziehen. Allerdings müssen Bankette und Fahrbahn regelmäßig mit erhöhtem Aufwand ausgebessert werden. Da in der Gesamtabwägung die Vorteile einer solchen Lösung überwiegen, möchte sich die Verwaltung einer interkommunalen Sanierung nicht verschließen. Vorstellbar ist aber allenfalls eine Sanierung auf 3,5 m mit wenigen Ausweichstellen.
Kosten und Finanzierung:
Die Sanierungskosten für den Straßenbereich der Stadt Schwäbisch Hall betragen voraussichtlich 300.000 €.
Im Ergebnishaushalt 2023 der Stadt sind Mittel vorhanden unter dem Produkt 5410 0100 und Budget 4212 0000.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde in seiner Sitzung am 22.06.2023 in Kenntnis gesetzt.
Beschlussantrag:
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.