TOP 2 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über ein Geh- und Fahrrecht auf den Grundstücken Am Spitalbach 22 und Salinenstraße 2 zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall - Vorberatung - (öffentlich)
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Version vom 16. März 2023, 10:42 Uhr von Vogt (Diskussion | Beiträge)
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 58/23
Sachvortrag:
Die Hospitalstiftung beabsichtigt, auf ihren Grundstücken Am Spitalbach 22 (Flst. 88/6) und Salinenstraße 2 (Flst. 88) die Hofflächen neu zu gestalten. Für die Baumaßnahme sollen Mittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit zum geförderten Bereich. Um diese sicher zu stellen, soll zwischen Stadt und Hospitalstiftung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden (siehe Anlage).
Anlage: Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Beschlussantrag:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Stadt und Hospitalstiftung wird entsprechend der Anlage geschlossen.