§ 288 - Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2020 in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Gebühren für Schutzwasser (1,80 €/m³) und Niederschlagswasser (0,45 €/m³) wurden vom Gemeinderat zum 01.01.2019 angepasst. Der Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2019.

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung legt dem Gemeinderat die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2020/2021, erstellt von der Firma IVC GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen, vor.

Der Kalkulation wurden die prognostizierten Kosten des Wirtschaftsplans 2020/2021, getrennt nach dem Kanal- und Klärbereich, zugrunde gelegt. Die Kosten für die Entwässerung der Straßenflächen (1.620.000 m²) dürfen bei der Berechnung der Gebühren nicht berücksichtigt werden und sind vor der Aufteilung heraus zu rechnen.

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt mit der durchschnittlichen Abwassermenge der letzten Jahre (2,4 Mio. m³). Bei den privaten versiegelten Grundstücksflächen wird die zuletzt vorgenommene Auswertung vom August 2019 zugrunde gelegt (4.214.484 m²).

Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Es ist eine Kostendeckung von 100 % anzustreben. Ergeben sich am Ende des Berechnungszeitraumes Kostenüberdeckungen, müssen diese gemäß § 14 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden, es besteht jedoch keine Verpflichtung.

In der vorliegenden Gebührenkalkulation sind die Kostenüberdeckungen aus den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen der Jahre 2015 und 2016 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berücksichtigt. Die auszugleichenden Überdeckungen aus 2015 beim Schmutzwasser 393.799,97 € und beim Niederschlagswasser 107.699,23 und aus 2016 beim Schmutzwasser 683.404,38 € und beim Niederschlagswasser 120.152,59 € werden im Kalkulationszeitraum 2020/2021 gleichmäßig je zur Hälfte berücksichtigt.

Die Kostenverteilungsschlüssel zur Aufteilung der anfallenden Kosten auf den Kanal- und Klärbereich sowie die Regenklär-, Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken für die Gebührenkalkulation 2019 von der Firma IVC GmbH neu berechnet und bleiben unverändert.

Die Höhe der berechneten Gebühren betragen ab dem 01.01.2020 für

Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 1,73 €

Niederschlagswassergebühr 0,44 €

Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,77 €.

Eine Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist erforderlich.

Dem Gemeinderat wird in der Anlage die Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2020/2021 vorgelegt. Diese wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IVC GmbH aus Essen erstellt.

Anlage 1: Gebührenkalkulation 2020/2021 und Gebührenergebnis der Fa. IVC Essen (nichtöffentlich)
Anlage 2: Tabelle Gebührenvergleich mit anderen Kommunen
Anlage 3:

Nach kurzer Beratung stellt Oberbürgermeister Pelgrim folgende Beschlussanträge zur Abstimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Gebührenkalkulation der Fa. IVC GmbH vom ………….. für die Jahre 2020/ 2021 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird gemäß aktueller Rechtsprechung nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen bemessen.

  2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2020 bis 31.12.2021 wird zugestimmt.

  3. Den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen wird zugestimmt.

  4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, nach den an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen versiegelten Straßenflächen berechnet.

  5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nach folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

    Aufteillung Betriebskosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    50,00 %

    50,00 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    50,00 %

    50,00 %

    Kläranlagen

    84,86 %

    15,14 %

     

    Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:

    SW

    NW

    Mischwasserkanäle

    46,52 %

    53,48 %

    Schmutzwasserkanäle

    100,00 %

    0,00 %

    Regenwasserkanäle

    0,00 %

    100,00 %

    Regenrückhalte-, Regenklär- u. Retentionsbecken

    0,00 %

    100,00 %

    Regenüberlaufbecken

    46,52 %

    53,48 %

    Kläranlagen

    80,30 %

    19,70 %


     

  6. Die bis noch nicht ausgeglichenen gebührenrechtlichen Überdeckungen aus den Jahren 2015 und 2016 sollen wie folgt behandelt werden:

    Schmutzwasserbeseitigung
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015    393.799,97 €
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2016    683.404,38 €
    Niederschlagswasserbeseitigung
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2015    107.699,23 €
    Überdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2016    120.152,59 €

    Im Kalkulationszeitraum 2020/2021 soll ein Ausgleich der Überdeckungen aus den Jahren 2015 / 2016 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser je zur Hälfte erfolgen.

  7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2020/2021 ab 01.01.2020 wie folgt festgesetzt:

    Schmutzwassergebühr 1,73 €

    Niederschlagswassergebühr 0,44 €

    Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser 0,77 €.

        (16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)