§ 150 - Planung der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum; hier: Entwässerung in Veinau (öffentlich)
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Sachvortrag:
Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt von der Weiterführung der Planung zustimmend Kenntnis. (einstimmig - 31 -)
- Die Realisierung der Abwasserbeseitigung in Veinau im Jahr 2003 erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes. Die Herstellung der restlichen Straßenflächen steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2003.