§ 182/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sportförderrichtlinien für die zusätzlichen Mittel in Höhe von 30.000 € (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 21. Oktober 2016, 08:46 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen, 30.000 € zusätzlich für die Sportförderung der Jugend bereit zu stellen. Für die Vergabe der Mittel wurde nun in Zusammenarbeit mit dem Stadtverband für Sport eine Richtlinie erstellt.

Die Richtlinie ist in der Anlage beigefügt. Der Stadtverband für Sport stellt diese in der Sitzung vor.

Die Richtlinie wird nach dem Beschluss im VFA den Vereinen zur Verfügung gestellt, so dass möglichst rasch eine Antragstellung möglich ist.

Die Ortschaftsräte werden entsprechend informiert.

Anlage: Sportförderrichtlinien 2016 und 2017

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Haushaltsberatungen 2016/2017. Dort wurde der Betrag der Sportförderung um 30.000 € angehoben. Verwaltung und Sportverband für Sport haben den vorliegenden Vorschlag erarbeitet.

1. Vorsitzender des Sportverbands Messner erläutert die Förderungsmöglichkeiten. Man wollte die Qualität der Übungsstunden fördern, einen Leistungsgedanken sowie einen Puffer für Sportlerinnen/Sportler mit besonderen Belastungen einbauen. Eine Absprache mit den Vereinen hat bislang nicht stattgefunden; diese wird nach Beschluss der vorliegenden Sportförderrichtlinien erfolgen.

Von den Sportförderrichtlinien wird Kenntnis genommen.

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