§ 226/1 - Bürgerfragestunde (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
1. Sandra Tschernitsch, Wezelstraße 12
Frau Tschernitsch spricht stellvertretend für Herrn Sven Haustein.
Sie fragt, ob es nicht möglich ist, mit Hilfe von Stangenkonstruktionen die Höhen der Zwillingsgebäude auf der Weilerwiese darzustellen, siehe Anlage
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2014, § 205. Die Höhe und die Kubaturen der Gebäude sind hinlänglich bekannt. Darüber hinaus liegen ausführliche Animationen zum genannten Themenbereich vor.