§ 222 - Nachfolge für den verstorbenen Stadtrat Karl Gaukel: Feststellung, dass keine Hinderungsgründe für den nachrückenden Herrn Martin Stümpfig gem. § 29 GemO vorliegen (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 8. November 2012, 14:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Aufgrund des Wahlergebnisses vom 7. Juni 2009 rückt auf der Liste der CDU als Nächster für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall, Sulzdorf Herr Martin Stümpfig mit 1.694 Stimmen nach.
Herr Stümpfig teilt mit, dass er das Mandat annimmt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 - 4 gegeben ist.
Anlage: Hinderungsgründe
Beschluss:
Herr Martin Stümpfig rückt in den Gemeinderat nach.
Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.
(einstimmig - 34 -)