§ 172 - Bebauungsplan "Gewerbepark Schwäbisch Hall-West"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 17.10.2011
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wurde in der Zeit vom 06.04. bis 06.05.2011 öffentlich ausgelegt. Eine weitere öffentliche Auslegung fand gemäß der Beschlusslage des Gemeinderats in der Zeit vom 10.08. bis 12.09.2011 statt. In den jeweils genannten Zeiträumen wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert. Gleichzeitig hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt elf Stellungnahmen beim Baurechtsamt ein.
Von Seiten der Bürgerschaft gingen insgesamt 15 Stellungnahmen ein.
Zur erneuten Offenlage gingen aus der Bürgerschaft sechs und von Seiten der Träger öffentlicher Belange elf Stellungnahmen ein, die sich inhaltlich jedoch nur geringfügig von den vorhergehenden unterschieden.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Art der baulichen Nutzung
Anlage 3: Stellungnahme zur ersten öffentlichen Auslegung
Anlage 4: Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Auslegung
Beschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschriften zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
Der nachfolgend genannte Bebauungsplan mit Datum vom 17.10.2011 entspricht vollumfänglich dem öffentlich ausgelegten Bebauungsplan mit Datum vom 15.07.2011.
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros mquadrat im Maßstab 1:2000 vom 17.10.2011 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
Eine gleichlautend datierte Begründung ist beigefügt.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros mquadrat vom 17.10.2011. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0183-01 „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(24 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)