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Aktuelle Version vom 22. Juli 2025, 11:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 150/25

Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall hat verschiedene Betriebe gewerblicher Art (BgA).
Zwei davon (BgA Parkierung und BgA Globalmiete) erwirtschaften dauerhafte oder gelegentliche Jahresüberschüsse, welche mit Ertragsteuer und aufgrund der Ausschüttungsfiktion an den hoheitlichen Betrieb der Stadt, mit Kapitalertragsteuer belastet werden. Um die Kapitalertragsteuerbelastung zu vermeiden, ist es möglich, die Jahresüberschüsse einer Rücklage zuzuführen.

Gewinne eines BgA`s können zurückgelegt werden, um die Verluste durch Investitionen des selben BgA`s in den kommenden Jahren zu kompensieren. Verluste eines BgA`s können vorgetragen werden, um mit möglichen Gewinnen dieses BgA`s in den kommenden Jahren zu schmälern und die Steuerbelastung der Betriebe zu reduzieren.

Beschlussfassung:

Der jährlichen Bildung von Ergebnisvorträgen zur Bildung von Gewinnrücklagen oder Verlustvorträgen der nicht dauerdefizitären BgA’s
1. Parkierung und
2. Globalmietvertrag
der Stadt Schwäbisch Hall ab dem Wirtschaftsjahr 2024 wird zugestimmt.

(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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