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Derzeit befindet sich die Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-W&uuml;rttemberg (KlimaG&nbsp;BW) in der parlamentarischen Beratung. Die darin enthaltene Anforderung an die Kommunalverwaltungen, j&auml;hrlich den Energieverbrauch um 2&nbsp;% zu senken, wird eine sehr gro&szlig;e Herausforderung darstellen. Die gesetzlichen Vorgaben werden nur zu erreichen sein, wenn zuk&uuml;nftig verst&auml;rkt in die Geb&auml;udesanierung investiert wird.</p>
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<u>Anlage:</u> Energiebericht 2025</p>
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Version vom 20. Juni 2025, 09:08 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 128/25

Sachvortrag:

Der vorliegende Energiebericht ist die Fortschreibung der Berichte der vergangenen Jahre. In ihm wird die Entwicklung des Energieverbrauchs der städtisch genutzten Liegenschaften bis zum Jahr 2024 dargestellt.

Bilanzteil (Kapitel 2 und 3):
Der Bericht zeigt, dass die wesentlichen Verbrauchsgebäude die Schulen und Sporthallen sind. Dort wird ungefähr zwei Drittel der Wärme- und der elektrischen Energie der städtischen Gebäude benötigt.
Beim Strom ist zu beachten, dass über den Gebäudebereich hinaus 40 % der Energie in den Bereichen Abwasser und Straßenbeleuchtung anfällt.

Der Bericht zeigt darüber hinaus, dass der Energiebedarf der städtischen Gebäude in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Im Bereich Wärme um beinahe 30 % seit 2008, im Bereich Strom (nur Gebäude) um ca. 11 %.

Bilanzteil (Kapitel 4):
Im Berichtsteil wird auf die Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung eingegangen. Die 7-stelligen Investitionen in die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel haben sich dort bereits über die daraus resultierenden Energieeinsparungen amortisiert.

Derzeit befindet sich die Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) in der parlamentarischen Beratung. Die darin enthaltene Anforderung an die Kommunalverwaltungen, jährlich den Energieverbrauch um 2 % zu senken, wird eine sehr große Herausforderung darstellen. Die gesetzlichen Vorgaben werden nur zu erreichen sein, wenn zukünftig verstärkt in die Gebäudesanierung investiert wird.

 

Anlage: Energiebericht 2025

Beschlussantrag:

Zur Kenntnisnahme.

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