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Anlage 1 (neu; bisherige siehe [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/246168001/meetingannouncement/246337260/agendaitem HospA 07.04.2025]):&nbsp;[[Media:Zu-85-25_neue-A1-Gestattungsvertrag_WP-Rosengarten-GestattungsV-Hospitalstiftung.pdf{{!}}Entwurf des Gestattungsvertrages mit Lagepl&auml;nen]] (nicht&ouml;ffentlich)<br />
 
Anlage 1 (neu; bisherige siehe [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/246168001/meetingannouncement/246337260/agendaitem HospA 07.04.2025]):&nbsp;[[Media:Zu-85-25_neue-A1-Gestattungsvertrag_WP-Rosengarten-GestattungsV-Hospitalstiftung.pdf{{!}}Entwurf des Gestattungsvertrages mit Lagepl&auml;nen]] (nicht&ouml;ffentlich)<br />
Anlage 2: [[Media:Zu-85-25_Praesentation_Gestattungsvertrag-Stadtwerke-SHA-WP-Rosengarten.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages &uuml;ber die im Sachvortrag aufgelisteten Fl&auml;chen der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist mit einer Erstlaufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Verl&auml;ngerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.</p>
 
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages &uuml;ber die im Sachvortrag aufgelisteten Fl&auml;chen der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist mit einer Erstlaufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Verl&auml;ngerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.</p>

Version vom 6. Mai 2025, 13:15 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 85/25

Sachvortrag:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH planen die Errichtung von 7 Windkraftanlagen auf der Gemarkung Rosengarten. Die Windkraftanlagen können so platziert werden, dass alle Anlagen auf Flächen stehen, die im Eigentum des Hospitals sind. Alternativ könnte eine Anlage  auf einer Fläche stehen, die im Eigentum der Gemeinde Rosengarten ist.

Im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen (Windenergieflächenbedarfsgesetz – in Kraft getreten am 01.02.2023) wurden Regelungen zu Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und zur Vereinfachung der Planungsverfahren für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen getroffen.

Für Windkraftvorhaben sind Verfahrenserleichterungen in Windenergiegebieten bis zum Ablauf des 30.06.2025 befristet. Diese Frist bezieht sich auf die Einreichung des Genehmigungsantrages. Die Verfahrenserleichterung besteht vor allem darin, dass inhaltlich reduzierte Artenschutzgutachten erstellt werden müssen und die Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Durch diese Verfahrenserleichterungen kann die Planungsphase um etwa zwei Jahre verkürzt werden.

Voraussetzung für die mit der Antragsstellung verbundene Verfahrenserleichterung ist gemäß WindBG § 6 Absatz (2) die Flächensicherung: „Der Antragsteller hat bei der Antragstellung nachzuweisen, dass er das Grundstück, auf dem die Windenergieanlage errichtet werden soll, für die Errichtung und den Betrieb vertraglich gesichert hat.“ Ohne eine rechtsgültige Vereinbarung kann kein Antrag gestellt werden.

Um die Verfahrenserleichterungen für den Windkraftausbau auf Gemarkung Rosengarten in Anspruch nehmen zu können, müssen die Flächen für die Stadtwerke gesichert werden.

Auch in Rosengarten streben die Stadtwerke einen Flächenpachtmodell mit einer anteiligen Pachtverteilung in den jeweiligen Abstandsellipsen.

Die endgültige Höhe der Gestattungsentgelte kann erst nach Fertigstellung der Planung bzw. Genehmigung der Anlagen ermittelt werden. Da die Anlagen überwiegend auf hospitalischen Flächen realisiert werden, gehen wir von Einnahmen in der Größenordnung von über 500.000 € pro Jahr aus.


Anlagen:
Anlage 1 (neu; bisherige siehe HospA 07.04.2025): Entwurf des Gestattungsvertrages mit Lageplänen (nichtöffentlich)
 

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gestattungsvertrages über die im Sachvortrag aufgelisteten Flächen der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist mit einer Erstlaufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zu.

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