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Aktuelle Version vom 9. April 2025, 15:12 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 84/25
Sachvortrag:
Um die Zinsen für Ausleihungen bei den Eigenbetriebe und den städtischen Töchtern vom stark schwankenden Kapitalmarkt zu entkoppeln, wurde der Zinssatz auf 4% festgeschrieben.
Nun hat sich dieser wieder etwas beruhigt und die Verwaltung möchte zur seither angewandten Regelung zurückkehren.
Der Referenzzinssatz soll wieder der 6-Monats-Euribor werden. Dieser soll mit einem Zuschlag von 1% jeweils zum 1. Januar des Jahres festgeschrieben werden und dann für ein Jahr gelten.
Diese Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2025 angewandt werden.
Beschlussfassung:
Der Zinssatz für Ausleihungen der Stadt Schwäbisch Hall und des Hospitals zum Heiligen Geist an die Eigenbetriebe und den städtischen Töchtern wird auf 1% über den 6-Monats-Euribor am 1. Januar für ein Jahr festgeschrieben. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2025.
(einstimmig - 16)