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Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB f&uuml;r die 12. Teil&auml;nderung der Fortschreibung 7D des rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall gem. &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.02.2025 (Anlage 1).</p>
 
Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB f&uuml;r die 12. Teil&auml;nderung der Fortschreibung 7D des rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall gem. &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.02.2025 (Anlage 1).</p>
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Aktuelle Version vom 19. März 2025, 21:22 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 39/25

Sachvortrag:

Im Zuge der Energiewende ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien ein herausragendes politisches Ziel. Die Gemeinde Michelfeld plant daher auf dem Flst.-Nr. 2093, Gemarkung Michelfeld, eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) zu errichten. Hierzu soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Erlin“ aufgestellt werden.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage 1). Der Flächennutzungsplan ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Vorgesehen ist die Darstellung als Sonderbaufläche Freiflächenphotovoltaik.

Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,88 ha und befindet sich südlich des Gewerbegebiets Erlin. Die geplante FFPV weist eine installierte Leistung von ca. 2.754 KWp auf. Die Fläche wird derzeit als Grünland intensiv genutzt. Eine Anbindung an das Stromnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall ist vorgesehen, der Anschlusspunkt liegt ca. 600 m nordwestlich der FFPV auf dem Flst.-Nr. 2107/1.

Der Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft wird im beigefügten Umweltbericht ermittelt (Anlage 3). Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zudem eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Anlage 4). Unter Berücksichtigung von geeigneten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Baubeginn außerhalb des Brutzeitraums von Vögeln, Aufstellen eines Amphibienschutzzauns etc.) sind im Zusammenhang mit der Planung keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die untersuchten Artengruppen zu erwarten. 

Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, 12. Teiländerung des FNP 7D, Stand 05.02.2025
Anlage 2: Begründung, 12. Teiländerung des FNP 7D, Stand 05.02.2025
Anlage 3: Umweltbericht zum Bebauungsplan "Solarpark Erlin", Stand 07.01.2025, Roosplan Backnang
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 07.10.2024, Roosplan Backnang

Beschlussfassung:

Empfehlungsbeschluss an den GA

Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die 12. Teiländerung der Fortschreibung 7D des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.02.2025 (Anlage 1).

(einstimmig - 27)

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