239984994/meetingannouncement/243949736/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 28.02.2025 09:41, durch .)
 
(Änderung am 28.02.2025 11:35, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
 
|agendaitem-attribute-id=243949736|agendaitem-attribute-ma_id=239984994|agendaitem-attribute-number=9|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=53/25|agendaitem-attribute-title=Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal - Vorberatung -|agendaitem-attribute-statement=<p>
 
|agendaitem-attribute-id=243949736|agendaitem-attribute-ma_id=239984994|agendaitem-attribute-number=9|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=53/25|agendaitem-attribute-title=Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal - Vorberatung -|agendaitem-attribute-statement=<p>
Vorlage folgt</p>
+
Die Gemeinde Rosengarten hat mit der Gemeinde Michelfeld und der Stadt Schw&auml;bisch Hall am 28.09.2009 eine &ouml;ffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Gruppenkl&auml;rwerk Biberstal in Rieden geschlossen.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=9|agendaitem-template-title=Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal - Vorberatung -|agendaitem-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|agendaitem-template-start_date=10.03.2025|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p>
 +
Darin haben sich die Vereinbarungspartner zur kommunalen Zusammenarbeit gem&auml;&szlig; &sect;1 Gegenstand der Vereinbarung zur &Uuml;bertragung der Aufgaben f&uuml;r die Abwasserbeseitigung auf das Gruppenkl&auml;rwerk Rosengarten in Rieden verst&auml;ndigt. Rosengarten errichtet, betreibt, unterh&auml;lt und erneuert die Abwasseranlagen f&uuml;r das Einzugsgebiet. Zum Einzugsgebiet von Schw&auml;bisch Hall z&auml;hlt dabei die Abwasserbeseitigung von Bibersfeld.</p>
 +
<p>
 +
Die einzige &Auml;nderung bezieht sich auf &sect;6, Absatz 2, Satz 1 indem Rosengarten f&uuml;r die Verwaltung und die technische &Uuml;berwachung der Abwasseranlagen durch das nicht st&auml;ndig bei der Anlage besch&auml;ftigte Personal der Gemeinde Rosengarten eine Verg&uuml;tung von 6 % aus der Summe der Betriebs- und Unterhaltungskosten erh&auml;lt. Die &uuml;brigen Bestimmungen bleiben unver&auml;ndert bestehen. In der urspr&uuml;nglichen Fassung der &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus 2009 war eine Aufwandsverg&uuml;tung von 4 % vereinbart, die hiermit angepasst wird.</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p>
 +
Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall stimmt der Anpassung der &ouml;ffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenkl&auml;rwerk Biberstal in Rieden zu.</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=9|agendaitem-template-title=Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal - Vorberatung -|agendaitem-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|agendaitem-template-start_date=10.03.2025|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|243949736]]
 
[[Category:TYP:AI|243949736]]

Version vom 28. Februar 2025, 12:35 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 53/25

Sachvortrag:

Die Gemeinde Rosengarten hat mit der Gemeinde Michelfeld und der Stadt Schwäbisch Hall am 28.09.2009 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal in Rieden geschlossen.

Darin haben sich die Vereinbarungspartner zur kommunalen Zusammenarbeit gemäß §1 Gegenstand der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben für die Abwasserbeseitigung auf das Gruppenklärwerk Rosengarten in Rieden verständigt. Rosengarten errichtet, betreibt, unterhält und erneuert die Abwasseranlagen für das Einzugsgebiet. Zum Einzugsgebiet von Schwäbisch Hall zählt dabei die Abwasserbeseitigung von Bibersfeld.

Die einzige Änderung bezieht sich auf §6, Absatz 2, Satz 1 indem Rosengarten für die Verwaltung und die technische Überwachung der Abwasseranlagen durch das nicht ständig bei der Anlage beschäftigte Personal der Gemeinde Rosengarten eine Vergütung von 6 % aus der Summe der Betriebs- und Unterhaltungskosten erhält. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. In der ursprünglichen Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus 2009 war eine Aufwandsvergütung von 4 % vereinbart, die hiermit angepasst wird.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal in Rieden zu.

Meine Werkzeuge