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Der Beteiligungsbericht 2022 wird gem&auml;&szlig; &sect; 105 (3) GemO Baden-W&uuml;rttemberg voraussichtlich von Montag, 09.12.2024 bis einschlie&szlig;lich Dienstag, 17.12.2024 an sieben Tagen &ouml;ffentlich f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Vorfeld wird in einer &ouml;ffentlichen Bekanntmachung hierauf nochmals hingewiesen und die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung in Kurzform dargestellt.</p>
 
Der Beteiligungsbericht 2022 wird gem&auml;&szlig; &sect; 105 (3) GemO Baden-W&uuml;rttemberg voraussichtlich von Montag, 09.12.2024 bis einschlie&szlig;lich Dienstag, 17.12.2024 an sieben Tagen &ouml;ffentlich f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Vorfeld wird in einer &ouml;ffentlichen Bekanntmachung hierauf nochmals hingewiesen und die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung in Kurzform dargestellt.</p>
 
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<u>Anlage:</u> 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2022</p>
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<u>Anlage:</u> [[Media:281-24_A1-23ter-Beteiligungsbericht_Beteiligungsbericht-2022-der-Stadt.pdf{{!}}23. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r das Jahr 2022]]</p>
 
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Der Gemeinderat nimmt den 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum Gesch&auml;ftsjahr 2022 zur Kenntnis.</p>
 
Der Gemeinderat nimmt den 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum Gesch&auml;ftsjahr 2022 zur Kenntnis.</p>

Version vom 26. November 2024, 10:52 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 281/24

Sachvortrag:

Die Kommunen sind durch § 105 (1) GemO Baden-Württemberg verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen des privaten Rechts, beiträgt.

Im aktuell erstellten und hiermit vorgelegten 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall wird über den Verlauf und Abschluss des Geschäftsjahres 2022 berichtet.

Für jedes Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall direkt oder indirekt beteiligt ist, werden Angaben zum Unternehmensgegenstand, zu den Beteiligungsverhältnissen und zur Besetzung der Gesellschaftsorgane aufgeführt. Zudem wird eine kurze Information zur Abschlussprüfung und der Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr gegeben.

Bei Unternehmen, an denen aus städtischer Sicht ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 % besteht, werden ergänzend hierzu die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mit Stichtag 31.12.2022 in Kurzform veröffentlicht sowie ein Überblick über den Geschäftsverlauf des Jahres 2022 und den Ausblick auf die künftigen Geschäftsjahre gegeben. Zusätzlich können anhand von einheitlichen Finanzkennzahlen Vergleiche mit anderen Gesellschaften gezogen werden. Spezifische Leistungskenndaten runden die Angaben der direkten Beteiligungsgesellschaften ab.

Der Beteiligungsbericht 2022 wird gemäß § 105 (3) GemO Baden-Württemberg voraussichtlich von Montag, 09.12.2024 bis einschließlich Dienstag, 17.12.2024 an sieben Tagen öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Vorfeld wird in einer öffentlichen Bekanntmachung hierauf nochmals hingewiesen und die Jahresergebnisse der Beteiligungsgesellschaften mit einer mehrheitlichen kommunalen Beteiligung in Kurzform dargestellt.

Anlage: 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2022

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat nimmt den 23. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall zum Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis.

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