136295008/meetingannouncement/226435210/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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In seiner &ouml;ffentlichen Sitzung am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/136290794/meetingannouncement/166415829/agendaitem 15.05.2024] hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die f&ouml;rmliche Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 und &sect; 4 Abs. 2 BauGB durchzuf&uuml;hren. Diese erfolgte im Zeitraum 27.05. bis 27.06.2023. Sowohl von Seiten der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange als auch der &Ouml;ffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen. Auf die beigef&uuml;gte Abw&auml;gungstabelle Stand 19.09.2024 (Anlage 13) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen versehen.</p>
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Gegen&uuml;ber der Beschlussfassung des Gemeinderats am 15.05.2024 wurden im Bebauungsplan redaktionelle &Auml;nderungen vorgenommen, die jedoch keine erneute Auslegung erforderlich machen. Hierzu geh&ouml;ren insbesondere:</p>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Anpassung der Nutzungsschablone zu WA 2a, Ausweisung der maximal m&ouml;glichenGeschossigkeit<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Klarstellende Anpassung des Legendeneintrags zu Verkehrsfl&auml;che besonderer Zweckbestimmung &bdquo;Fu&szlig;g&auml;ngerbereich&ldquo;, Herausnahme des Begriffs &bdquo;Radweg&ldquo;<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Klarstellende Erg&auml;nzung der textlichen Festsetzung &ouml;ffentlicher Gr&uuml;nfl&auml;chen f&uuml;r das Regenr&uuml;ckhaltebecken und die &bdquo;gr&uuml;nen Terrassen&ldquo; bzgl. Zu- und Abfahrtsverbot zur Kreisstra&szlig;e<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Erg&auml;nzung der textlichen Festsetzung 3.13 zur Brauchwassernutzung<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Klarstellung der &ouml;rtlichen Bauvorschrift 4.4 zur Holzverkleidung von Carports<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Anpassung der Begr&uuml;ndung im Hinblick auf die Berechnung der Bruttowohndichte gem&auml;&szlig; Regionalplan<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Erg&auml;nzung der Begr&uuml;ndung um Aussagen zum Sonderflugplatz<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Erg&auml;nzung der Begr&uuml;ndung in Bezug auf die Entw&auml;sserungsplanung und L&ouml;schwasserversorgung<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Erg&auml;nzung des Umweltberichts zur Gr&ouml;&szlig;e der bereits angelegten Buntbrache auf dem Flurst&uuml;ck Nr. 608<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Aufnahme des Erhalts zweier Obstb&auml;ume in den Gr&uuml;nordnungsplan. Erg&auml;nzung des Planstands mit Datum vom 03.09.2024</p>
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Entsprechend dem artenschutzrechtlichen Gutachten (Anlage 7) ist als artenschutzrechtlicher Ausgleich die dauerhafte Anlage und Sicherung einer Buntbrache f&uuml;r die Feldlerche erforderlich. Hierf&uuml;r wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbeh&ouml;rde eine Fl&auml;che in T&uuml;ngental identifiziert. Die Sicherung erfolgte &uuml;ber einen &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbeh&ouml;rde (Anlage 14).</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: Planzeichnung, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
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Anlage 2: Textteil, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
 +
Anlage 3: Begr&uuml;ndung, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
 +
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
 +
Anlage 5: Gr&uuml;nordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
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Anlage 6: Textteil zum Gr&uuml;nordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024<br />
 +
Anlage 7: Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Pr&uuml;fung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021<br />
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Anlage 8: Gutachten &uuml;ber elektromagnetische Felder, T&Uuml;V S&uuml;d, M&uuml;nchen, Stand 14.07.2020<br />
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Anlage 9: Schallimmissionsprognose, Kurz &amp; Fischer, Winnenden, Stand 13.04.2023<br />
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Anlage 10:&nbsp; Luftbildauswertung zur &Uuml;berpr&uuml;fung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundfl&auml;chen, UXO PRO Consult, Berlin, Stand 18.07.2022<br />
 +
Anlage 11: Geotechnischer Bericht, Geotechnik Aalen, Stand 11.10.2022<br />
 +
Anlage 12: Abw&auml;gung der Stellungnahmen aus der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung, Stand 10.04.2024<br />
 +
Anlage 13: Abw&auml;gung der Stellungnahmen aus der Auslegung, Stand 19.09.2024<br />
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Anlage 14: &ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Naturschutzbeh&ouml;rde</p>
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1. <u>Beschluss &uuml;ber eingegangene Stellungnahmen</u></p>
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Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in den Beteiligungen gem&auml;&szlig; &sect; 3 (2) und &sect; 4 (2) BauGB i.V.m. &sect; 4a Abs. 3 BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange im Sinne des &sect; 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 12 und 13 beschlossen.</p>
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2. <u>CEF-Ma&szlig;nahmen</u></p>
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Der Gemeinderat nimmt den &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schw&auml;bisch Hall, Untere Naturschutzbeh&ouml;rde &uuml;ber die dauerhafte Anlage einer Buntbrache f&uuml;r Feldlerchen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo; zur Kenntnis (Anlage 17).</p>
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3. <u>Satzungsbeschl&uuml;sse</u></p>
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A) Bebauungsplan Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo;</p>
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Der Bebauungsplan Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024&nbsp; mit Legende (Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 2).</p>
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B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo;</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo; werden gem&auml;&szlig;<br />
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&sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, erg&auml;nzt 03.09.2024 mit Legende (Anlage 1) und die gleichlautend datierten &Ouml;rtlichen Bauvorschriften (Anlage 2). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2013-03 &bdquo;Langwiesen&ldquo;.</p>
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 +
Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begr&uuml;ndung (Anlage 3) beigef&uuml;gt.</p>
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Version vom 29. Oktober 2024, 15:39 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 234/24

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 27.05. bis 27.06.2023. Sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 19.09.2024 (Anlage 13) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Gegenüber der Beschlussfassung des Gemeinderats am 15.05.2024 wurden im Bebauungsplan redaktionelle Änderungen vorgenommen, die jedoch keine erneute Auslegung erforderlich machen. Hierzu gehören insbesondere:

    • Anpassung der Nutzungsschablone zu WA 2a, Ausweisung der maximal möglichenGeschossigkeit
    • Klarstellende Anpassung des Legendeneintrags zu Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“, Herausnahme des Begriffs „Radweg“
    • Klarstellende Ergänzung der textlichen Festsetzung öffentlicher Grünflächen für das Regenrückhaltebecken und die „grünen Terrassen“ bzgl. Zu- und Abfahrtsverbot zur Kreisstraße
    • Ergänzung der textlichen Festsetzung 3.13 zur Brauchwassernutzung
    • Klarstellung der örtlichen Bauvorschrift 4.4 zur Holzverkleidung von Carports
    • Anpassung der Begründung im Hinblick auf die Berechnung der Bruttowohndichte gemäß Regionalplan
    • Ergänzung der Begründung um Aussagen zum Sonderflugplatz
    • Ergänzung der Begründung in Bezug auf die Entwässerungsplanung und Löschwasserversorgung
    • Ergänzung des Umweltberichts zur Größe der bereits angelegten Buntbrache auf dem Flurstück Nr. 608
    • Aufnahme des Erhalts zweier Obstbäume in den Grünordnungsplan. Ergänzung des Planstands mit Datum vom 03.09.2024

Entsprechend dem artenschutzrechtlichen Gutachten (Anlage 7) ist als artenschutzrechtlicher Ausgleich die dauerhafte Anlage und Sicherung einer Buntbrache für die Feldlerche erforderlich. Hierfür wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Fläche in Tüngental identifiziert. Die Sicherung erfolgte über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde (Anlage 14).

Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 2: Textteil, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 3: Begründung, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 4: Umweltbericht, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 5: Grünordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 6: Textteil zum Grünordnungsplan, Schreiberplan, Stuttgart, Stand 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024
Anlage 7: Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Gekoplan, Oberrot, Stand 22.10.2021
Anlage 8: Gutachten über elektromagnetische Felder, TÜV Süd, München, Stand 14.07.2020
Anlage 9: Schallimmissionsprognose, Kurz & Fischer, Winnenden, Stand 13.04.2023
Anlage 10:  Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrundflächen, UXO PRO Consult, Berlin, Stand 18.07.2022
Anlage 11: Geotechnischer Bericht, Geotechnik Aalen, Stand 11.10.2022
Anlage 12: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Stand 10.04.2024
Anlage 13: Abwägung der Stellungnahmen aus der Auslegung, Stand 19.09.2024
Anlage 14: öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in den Beteiligungen gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 12 und 13 beschlossen.

2. CEF-Maßnahmen

Der Gemeinderat nimmt den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall, Untere Naturschutzbehörde über die dauerhafte Anlage einer Buntbrache für Feldlerchen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2013-03 „Langwiesen“ zur Kenntnis (Anlage 17).

3. Satzungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 2013-03 „Langwiesen“

Der Bebauungsplan Nr. 2013-03 „Langwiesen“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024  mit Legende (Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 2).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 2013-03 „Langwiesen“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2013-03 „Langwiesen“ werden gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.04.2024, ergänzt 03.09.2024 mit Legende (Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 2013-03 „Langwiesen“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung (Anlage 3) beigefügt.

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