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Die Mietzusch&uuml;sse an die o. g. Institutionen werden um die Erh&ouml;hung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.</p>
 
Die Mietzusch&uuml;sse an die o. g. Institutionen werden um die Erh&ouml;hung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.</p>
 
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Die notwendigen Mittel f&uuml;r das Jahr 2022 stehen im Budget 28100100 zur Verf&uuml;gung.</p>
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Die notwendigen Mittel f&uuml;r das Jahr <strong>2024</strong> stehen im Budget 28100100 zur Verf&uuml;gung.</p>
 
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(einstimmig - 14)</p>

Version vom 21. Oktober 2024, 18:49 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 227/24

Sachvortrag:

Aufgrund der in den Mietverträgen geregelten Wertsicherung erhöhen sich bei den nachstehenden Institutionen die von der Stadt Schwäbisch Hall gewährten Mietzuschüssen:

 

Institution

bisheriger monatlicher Zuschuss

künftiger monatlicher Zuschuss

Differenz

Erhöhung wirksam ab

Notwendige Mittel für das Jahr 2024 (anteilig)

Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V.

9.030,35 €

9.567,75 €

537,40 €

01.10.2024

1.612,20 €

Förderverein Freies Radio e. V.

1.091,26 €

1.246,92 €

155,66 €

01.05.2024

1.245,28 €

Pro Familia e. V.

442,28 €

468,60 €

26,32 €

01.10.2024

78,96 €

Summe:

 

 

 

 

2.936,44 €

 

Beschlussantrag:

ursprüngliche Fassung:

Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.

Die notwendigen Mittel für das Jahr 2022 stehen im Budget 28100100 zur Verfügung.

(ohne Abstimmung)

 

neue Fassung (gemäß Verwaltung):

Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.

Die notwendigen Mittel für das Jahr 2024 stehen im Budget 28100100 zur Verfügung.

(einstimmig - 14)

 

 

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