136294868/meetingannouncement/221760640/agendaitem
(Änderung am 21.10.2024 18:46, durch .) |
(Änderung am 21.10.2024 18:49, durch .) |
||
Zeile 155: | Zeile 155: | ||
Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.</p> | Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.</p> | ||
<p> | <p> | ||
− | Die notwendigen Mittel für das Jahr | + | Die notwendigen Mittel für das Jahr <strong>2024</strong> stehen im Budget 28100100 zur Verfügung.</p> |
<p> | <p> | ||
(einstimmig - 14)</p> | (einstimmig - 14)</p> |
Version vom 21. Oktober 2024, 18:49 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 227/24
Sachvortrag:
Aufgrund der in den Mietverträgen geregelten Wertsicherung erhöhen sich bei den nachstehenden Institutionen die von der Stadt Schwäbisch Hall gewährten Mietzuschüssen:
Institution |
bisheriger monatlicher Zuschuss |
künftiger monatlicher Zuschuss |
Differenz |
Erhöhung wirksam ab |
Notwendige Mittel für das Jahr 2024 (anteilig) |
Volkshochschule Schwäbisch Hall e. V. |
9.030,35 € |
9.567,75 € |
537,40 € |
01.10.2024 |
1.612,20 € |
Förderverein Freies Radio e. V. |
1.091,26 € |
1.246,92 € |
155,66 € |
01.05.2024 |
1.245,28 € |
Pro Familia e. V. |
442,28 € |
468,60 € |
26,32 € |
01.10.2024 |
78,96 € |
Summe: |
|
|
|
|
2.936,44 € |
Beschlussantrag:
ursprüngliche Fassung:
Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.
Die notwendigen Mittel für das Jahr 2022 stehen im Budget 28100100 zur Verfügung.
(ohne Abstimmung)
neue Fassung (gemäß Verwaltung):
Die Mietzuschüsse an die o. g. Institutionen werden um die Erhöhung durch den Verbraucherpreisindex angepasst.
Die notwendigen Mittel für das Jahr 2024 stehen im Budget 28100100 zur Verfügung.
(einstimmig - 14)