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Zum Abschluss der Pr&uuml;fung der Bauausgaben 2017 bis 2021 hat das Regierungspr&auml;sidium mit Schreiben vom 15.07.2024 die uneingeschr&auml;nkte Best&auml;tigung gem&auml;&szlig; &sect; 31 StiftG i.V.m. &sect; 114 Abs. 5 S. 2 GemO erteilt. Der Stiftungsrat ist &uuml;ber den Abschluss der Pr&uuml;fung zu unterrichten.</p>
 
Zum Abschluss der Pr&uuml;fung der Bauausgaben 2017 bis 2021 hat das Regierungspr&auml;sidium mit Schreiben vom 15.07.2024 die uneingeschr&auml;nkte Best&auml;tigung gem&auml;&szlig; &sect; 31 StiftG i.V.m. &sect; 114 Abs. 5 S. 2 GemO erteilt. Der Stiftungsrat ist &uuml;ber den Abschluss der Pr&uuml;fung zu unterrichten.</p>
 
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<u>Anlage:</u> Auszug Pr&uuml;fungsbericht vom 18.07.2023</p>
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<u>Anlage:</u> [[Media:178-24_A1_Auszug-Pruefungsbericht_Abschlussbestaetigung-Pruefung-Bauausgaben-Hospital-Heilig-Geist.pdf{{!}}Auszug Pr&uuml;fungsbericht vom 18.07.2023]]</p>
 
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Zur Kenntnisnahme.</p>
 
Zur Kenntnisnahme.</p>

Version vom 6. September 2024, 06:43 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 178/24

Sachvortrag:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat eine Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall für die Jahre 2017-2021 durchgeführt. Die Prüfungsfeststellungen konnten ausgeräumt werden bzw. werden künftig entsprechend beachtet.

Nach §114 Abs. 4 Satz 2 GemO i.V.m. § 101 GemO, § 31 StiftG muss der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes informiert werden. Kapitel 2 des Prüfberichtes fasst den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zusammen und wird zur Information des Gemeinderates als Anlage beigefügt.

Zum Abschluss der Prüfung der Bauausgaben 2017 bis 2021 hat das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 15.07.2024 die uneingeschränkte Bestätigung gemäß § 31 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 5 S. 2 GemO erteilt. Der Stiftungsrat ist über den Abschluss der Prüfung zu unterrichten.

Anlage: Auszug Prüfungsbericht vom 18.07.2023

Beschlussantrag:

Zur Kenntnisnahme.

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