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Der Anschluss Breiteichstraße an die Westumgehung gilt als Unfallhäufungspunkt und es ist erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen. Als wirksamste Maßnahme wurde das Aufstellen eines Sichtschutzes erachtet, der den aus der Breiteichstraße auf die Westumgehung ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zwingt anzuhalten und sicher auf die Westumgehung auszufahren.<br /> | Der Anschluss Breiteichstraße an die Westumgehung gilt als Unfallhäufungspunkt und es ist erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen. Als wirksamste Maßnahme wurde das Aufstellen eines Sichtschutzes erachtet, der den aus der Breiteichstraße auf die Westumgehung ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zwingt anzuhalten und sicher auf die Westumgehung auszufahren.<br /> | ||
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D. h. der <strong>Antrag</strong> ist <strong>abgelehnt</strong>.</p> | D. h. der <strong>Antrag</strong> ist <strong>abgelehnt</strong>.</p> |
Aktuelle Version vom 27. August 2024, 09:53 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 71/23
Sachvortrag:
Im Ergebnis der Folgen eines Starkregenereignisses im Bereich des Wettbach und nach erfolgten Verkehrsschauen werden verschiedene sicherheitsrelevante Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet notwendig. Die Abteilung Tiefbau hat diese in einer Ausschreibung zusammengefasst. Die Vergabesumme liegt in der Zuständigkeit des Bau- und Planungsausschuss.
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Umrampung der Fahrbahnoberfläche Am Wettbach im Bereich des Viaduktes: Ziel ist, das oberhalb aus dem Wettbach austretende Wasser wieder in das Gewässerbett zurückzuführen, um eine Überschwemmung der unterliegenden Stadtteile (Salinenstraße) zu verhindern.
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Der Anschluss Breiteichstraße an die Westumgehung gilt als Unfallhäufungspunkt und es ist erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen. Als wirksamste Maßnahme wurde das Aufstellen eines Sichtschutzes erachtet, der den aus der Breiteichstraße auf die Westumgehung ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zwingt anzuhalten und sicher auf die Westumgehung auszufahren.
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Die Radfahrfurt am Anschluss der Robert-Bosch-Straße an die Dr. Max-Bühler-Straße wird häufig durch PKW und LKW im Zuge der Wartepflicht durch Vorfahrtgewährung zugestellt und behindert somit das Befahren der Furt durch den Radverkehr. Grund sind die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch die Zaunanlage des Umspannwerkes der Stadtwerke. Die Furt soll direkt neben die Fahrbahn der Dr. Max-Bühler-Straße gerückt werden. Dadurch werden die Sichtverhältnisse für die wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer, die aus der Robert-Bosch-Straße ausfahren, verbessert.
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Firma Schwarz GmbH aus Ingelfingen hat in Höhe von 155.575,88 € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Das Angebot übersteigt um 21 % die Kostenberechnung. Die Beauftragung der Arbeiten ist dennoch notwendig und sinnvoll, weil Sicherheitsdefizite abgestellt werden.
Finanzierung:
Im Ergebnishaushalt 2023 der Stadt, stehen unter dem Produkt 5410 0100, Budget 4212 0000, Konto 9541001001 ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Anlage: Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)
Beschlussfassung:
a) Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:
Beauftragung der Firma Schwarz GmbH mit den notwendigen Arbeiten. Es entstehen Kosten in Höhe von 155.575,88 €.
(bleibt ohne Abstimmung, da sich gemäß Aussprache auf einen neuen Beschlussvorschlag verständigt wurde)
b) Beschlussvorschlag aus der Mitte des Gremiums - Einzelabstimmung der Maßnahmen gemäß Sachvortrag:
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Umrampung der Fahrbahnoberfläche Am Wettbach im Bereich des Viaduktes: Ziel ist, das oberhalb aus dem Wettbach austretende Wasser wieder in das Gewässerbett zurückzuführen, um eine Überschwemmung der unterliegenden Stadtteile (Salinenstraße) zu verhindern.
(einstimmig - 18)
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Der Anschluss Breiteichstraße an die Westumgehung gilt als Unfallhäufungspunkt und es ist erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um dies abzustellen. Als wirksamste Maßnahme wurde das Aufstellen eines Sichtschutzes erachtet, der den aus der Breiteichstraße auf die Westumgehung ausfahrenden Verkehrsteilnehmer zwingt anzuhalten und sicher auf die Westumgehung auszufahren.
(4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)D. h. der Antrag ist abgelehnt.
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Die Radfahrfurt am Anschluss der Robert-Bosch-Straße an die Dr. Max-Bühler-Straße wird häufig durch PKW und LKW im Zuge der Wartepflicht durch Vorfahrtgewährung zugestellt und behindert somit das Befahren der Furt durch den Radverkehr. Grund sind die eingeschränkten Sichtverhältnisse durch die Zaunanlage des Umspannwerkes der Stadtwerke. Die Furt soll direkt neben die Fahrbahn der Dr. Max-Bühler-Straße gerückt werden. Dadurch werden die Sichtverhältnisse für die wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer, die aus der Robert-Bosch-Straße ausfahren, verbessert.
(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
4. Beauftragung der Firma Schwarz GmbH mit den notwendigen Arbeiten der soeben beschlossenen Maßnahmen Ziffer 1 und 3.
(17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)