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Aktuelle Version vom 27. August 2024, 08:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 72/23

Sachvortrag:

Die Stadt plant eine Geh- und Radwegverbindung vom Schulzentrum Ost über die Tüngentaler Straße zum Solpark, siehe Verwaltungs- und Finanzausschuss am 07.02.2022 (SV-Nr. 40/22, nichtöffentlich) und 22.09.2022 (SV-Nr. 225/22, nichtöffentlich) sowie Gemeinderat am 27.04.2022 (SV-Nr. 115/22, nichtöffentlich) und am 05.10.2022 (SV-Nr. 225/22, nichtöffentlich).

Die Maßnahme ist im Förderprogramm VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) und der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ (VV SP „S&L“) aufgenommen und bewilligt. Die Stadt hat eine Förderzusage in Höhe von 741.000,00 € erhalten. Um den Förderbetrag in voller Höhe abrufen zu können, ist die Baumaßnahme bis Dezember 2023 fertigzustellen. Wird die Baumaßnahme später fertiggestellt, reduziert sich der Förderbetrag auf 50%.

Nach Abschluss der notwendigen Grunderwerbe kann die Maßnahme nun ausgeschrieben werden. Aufgrund des sehr engen verbleibenden Zeitrahmens schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsvergabe bereits im Vorgriff mit zu beschließen: Für den Fall, dass das geprüfte Submissionsergebnis für die Tief- und Straßenbauarbeiten die Gesamtkosten um weniger als 10 % übersteigt, wird die Verwaltung ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen. Ein solches Vorgehen wurde Anfang des Jahres auch zwischen Gemeindeprüfungsanstalt und Bauverwaltung besprochen, um bei Ausschreibungen die vergaberechtlichen Regelungen für die Bindesfristen einzuhalten und daher diese von den Sitzungszyklen der Gremien zu entkoppeln.

Geplant ist ein 3,00 m breiter Geh- und Radweg, welcher beginnend am Schulzentrum Ost bis Baumschule Waller, sich direkt neben der Fahrbahn der Tüngentaler Straße befindet. Ab der Baumschule Waller bis zur Ostumfahrung wird zwischen der Tüngentaler Straße und dem Geh- und Radweg ein ca. 2,00 m breiter Schutzstreifen angelegt. Entlang der Ostumfahrung wird der Geh- und Radweg oberhalb der Böschung bis zum Heinz Leiermann Weg geführt.

Die Lichtsignalanlage am Schulzentrum Ost wird barrierefrei und behindertengerecht umgebaut. Die Umsetzung der aktuellen Ausbaustandards und Richtlinien sind Förderbedingungen.

Kosten und Finanzierung:

Die Gesamtkosten belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten auf 1.210.000,00 €. Nach der Kostenfortschreibung und aktuellen Bepreisung des Leistungsverzeichnis liegen sie ca. 125.000,00 € über den bisherigen Kostenermittlungen.

Im Finanzhaushalt der Stadt 2023, Produkt 54100100, Konto 78720000, Maßnahme 22011, sind Mittel in Höhe von 1.086.810,20 € verfügbar. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 123.189,80 €, gerundet 125.000,00 €, müssen überplanmäßig gegenfinanziert werden.

Die Tiefbauverwaltung schlägt vor, die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 125.000,00 €, aus der Maßnahme 22013, Sanierung Stützmauer Unterlimpurger Straße und Haalsteige zu entnehmen.

Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Übersicht Luftbild mit Details (Präsentation)

Beschlussfassung:

1. Die überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel werden wie vorgeschlagen bereitgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren einzuleiten.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter durchzuführen, sofern das geprüfte Submissionsergebnis der Tief- und Straßenbauarbeiten die Gesamtkosten um weniger als 10 % übersteigt. Die in
    diesem Falle weiteren zusätzlich benötigten finanziellen Mittel werden ebenfalls aus der Maßnahme 22013 zur Gegenfinanzierung entnommen.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

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