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Version vom 24. Juli 2024, 10:49 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 170/24

Sachvortrag:

Nach der Konstituierung des Gemeinderats sind die Ausschüsse und sonstigen Gremien neu zu besetzen. § 40 Absatz 2 GemO geht zunächst davon aus, dass innerhalb des Gemeinderats Einigkeit angestrebt wird. Einigkeit bedeutet hier, dass alle anwesenden Stimmberechtigten einschließlich des Oberbürgermeisters der Zusammensetzung der Ausschüsse zustimmen müssen. Die Zustimmung nicht anwesender Mitglieder des Gemeinderats ist nicht erforderlich. Kann über die Besetzung eines Ausschusses oder sonstigen Gremiums keine Einigung erzielt werden, wird eine Wahl gemäß § 40 GemO durchgeführt.

In Abstimmung mit den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelrätinnen hat die Verwaltung einen Einigungsvorschlag erstellt (Anlage 1).

Der Gesellschaftervertrag der GWG setzt in Abschnitt 9.1 die Zahl der Gemeinderatsmitglieder im Aufsichtsrat auf 10 fest. Weiter heißt es, dass die Gesellschafterversammlung eine höhere Zahl festlegen kann. Die Verwaltung schlägt vor, die Zahl der Gemeinderatsmitglieder im Aufsichtsrat der GWG auf 13 festzusetzen.

Für den Aufsichtsrat der Stadtwerke schlägt die Verwaltung vor, dass neben den sieben Aufsichtsräten ein weiteres Gemeinderatsmitglied als nicht stimmberechtigter Gast entsandt wird. Die Rolle des Gastes soll zwischen den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, der CDU und der FWV in festem Turnus wechseln, um eine proportionale Vertretung der drei größten Gemeinderatsfraktionen zu gewährleisten. Die in einem Antrag der drei genannten Fraktionen geforderte Vegrößerung des Aufsichtsrats der Stadtwerke wird die Stadtverwaltung prüfen, sobald im Beteiligungsmanagement personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Die Mitglieder der Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Schwäbisch Hall werden von der Geschäftsführung der Stadtwerke entsandt. Diese Aufsichtsräte sind in Anlage 1 nachrichtlich aufgeführt.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Gremienbesetzung
Anlage 2: Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und FWV zur Vergrößerung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schwäbisch Hall

Beschlussantrag:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Bau- und Planungsausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  2. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  3. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Hospitalausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  4. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Personal- und Organisationsausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  5. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Umlegungsausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  6. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Wirtschaftsförderungsausschusses gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  7. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  8. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Gemeinsamen Ausschusses des Hällisch-Fränkischen Museums gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  9. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Beirats der Fachhochschulstiftung gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  10. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Vorstandes der Volkshochschule gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  11. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Kuratoriums der Freilichtspiele gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  12. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Beirats des Technologiezentrums gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
     
  13. Der Gemeinderat setzt die Zahl der Gemeinderatsmitglieder im Aufsichtsrat der GWG auf 13 fest.
     
  14. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Aufsichtsrates der GWG einvernehmlich zu.
     
  15. Der Gemeinderat stimmt der Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Schwäbisch Hall gemäß Anlage 1 einvernehmlich zu.
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