136292295/meetingannouncement/189965520/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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In seiner &ouml;ffentlichen Sitzung am 15.05.2024 (&sect; 124/24, &ouml;ffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die erneute f&ouml;rmliche Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuf&uuml;hren. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 17.05.2024 im Zeitraum 21.05.2024 bis 21.06.2024.</p>
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Von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der &Ouml;ffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigef&uuml;gte Abw&auml;gungstabelle Stand 01.07.2024 (Anlage 3) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen versehen. Verwiesen wird auch auf die Satzung und die Begr&uuml;ndung (Anlagen 1+2).</p>
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Die Anregungen des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart wurden mit der vorliegenden ge&auml;nderten Fassung der Satzung aufgegriffen und die Zul&auml;ssigkeiten von PV-Anlagen deutlich erweitert. Die getroffenen Regelungen in der &Ouml;rtlichen Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft lassen im Regelfall Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie im gesamten Geltungsbereich zu. In der Zone A werden Regelungen zum Schutz von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausnahmsweise getroffen, um eine erhebliche Beeintr&auml;chtigung der bauhistorisch und k&uuml;nstlerisch einzigartigen Dachlandschaft Schw&auml;bisch Halls zu vermeiden. Neue Bedenken und Anregungen wurden nicht hervorgebracht.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:172-24_A1_Bauvorschrift_Dachlandschaftsatzung_Satzungsbeschluss.pdf{{!}}&Ouml;rtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schw&auml;bisch Hall und Steinbach &ndash; 1. &Auml;nderung inkl. Abgrenzungsplan und Lageplan Aussichtspunkte, jeweils mit Stand 09.04.2024]]<br />
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Anlage 2: [[Media:172-24_A2_Begruendung_Dachlandschaftsatzung_Satzungsbeschluss.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung zur &Ouml;rtlichen Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schw&auml;bisch Hall und Steinbach &ndash; 1. &Auml;nderung, Stand 09.04.2024]]<br />
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Anlage 3: [[Media:172-24_A3_Abwaegungstabelle_Dachlandschaftsatzung_Satzungsbeschluss.pdf{{!}}Abw&auml;gungstabelle, Stand 12.07.2024]]</p>
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<u>1. Beschluss &uuml;ber eingegangene Stellungnahmen</u><br />
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Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der f&ouml;rmlichen Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange gem. Anlage 3 beschlossen.&nbsp;</p>
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<u>2. Satzungsbeschluss</u><br />
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Die Satzung &uuml;ber die &Ouml;rtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schw&auml;bisch Hall und Steinbach - 1. &Auml;nderung wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Satzungstext inklusive der Lagepl&auml;ne vom 09.04.2024 mit gleichlautend datierter Begr&uuml;ndung.&nbsp;</p>
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Version vom 16. Juli 2024, 15:18 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 172/24

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 (§ 124/24, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die erneute förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 17.05.2024 im Zeitraum 21.05.2024 bis 21.06.2024.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 01.07.2024 (Anlage 3) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen. Verwiesen wird auch auf die Satzung und die Begründung (Anlagen 1+2).

Die Anregungen des Regierungspräsidiums Stuttgart wurden mit der vorliegenden geänderten Fassung der Satzung aufgegriffen und die Zulässigkeiten von PV-Anlagen deutlich erweitert. Die getroffenen Regelungen in der Örtlichen Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft lassen im Regelfall Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie im gesamten Geltungsbereich zu. In der Zone A werden Regelungen zum Schutz von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausnahmsweise getroffen, um eine erhebliche Beeinträchtigung der bauhistorisch und künstlerisch einzigartigen Dachlandschaft Schwäbisch Halls zu vermeiden. Neue Bedenken und Anregungen wurden nicht hervorgebracht.

Anlagen:
Anlage 1: Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach – 1. Änderung inkl. Abgrenzungsplan und Lageplan Aussichtspunkte, jeweils mit Stand 09.04.2024
Anlage 2: Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach – 1. Änderung, Stand 09.04.2024
Anlage 3: Abwägungstabelle, Stand 12.07.2024

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange gem. Anlage 3 beschlossen. 

2. Satzungsbeschluss
Die Satzung über die Örtliche Bauvorschrift zum Erhalt der historischen Dachlandschaft von Schwäbisch Hall und Steinbach - 1. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Satzungstext inklusive der Lagepläne vom 09.04.2024 mit gleichlautend datierter Begründung. 

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