146651679/meetingannouncement/172229985/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Daher hat die Gemeinde die 2017 neu geschaffene M&ouml;glichkeit des &sect; 13b BauGB genutzt, Wohnbaufl&auml;chen im Au&szlig;enbereich &ndash; auch au&szlig;erhalb der Fl&auml;chendarstellung des Fl&auml;chennutzungsplans &ndash; im beschleunigten Verfahren umzusetzen. Dazu wurden in einer Voruntersuchung m&ouml;gliche Fl&auml;chen analysiert, artenschutzrechtliche Belange gepr&uuml;ft und Erschlie&szlig;ungskonzepte erarbeitet.<br />
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Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass das Verfahren gem. &sect; 13 b BauGB gegen Art.3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europ&auml;ischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 &uuml;ber die Pr&uuml;fung der Umweltauswirkungen bestimmter Pl&auml;ne und Programme (kurz: SUP-RL) versto&szlig;e, da es an der Umweltpr&uuml;fung fehlt. Dies wurde als grober Verfahrensfehler ger&uuml;gt.<br />
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Verfahren nach &sect;13 b BauGB d&uuml;rfen daher laut BVerwG wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Der beachtliche Verfahrensmangel habe die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge.</p>
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Die Gemeinde hat sich daraufhin auf Grund der Rechtssicherheit entschieden, das Verfahren im Regelverfahren neu aufzustellen. In &ouml;ffentlicher Sitzung am 11.03.2024 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans &bdquo;Weidig&auml;cker&ldquo; beschlossen und die fr&uuml;hzeitige &Ouml;ffentlichkeits- und Beh&ouml;rdenbeteiligung vom 02.04.204 bis 03.05.2024 durchgef&uuml;hrt. Grundlage der Planung bildet ein st&auml;dtebauliches Konzept.<br />
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Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung des st&auml;dtebaulichen Konzepts f&uuml;r die erforderlichen Wohnbaufl&auml;chen zu schaffen. Die Gemeinde m&ouml;chte sich dabei auf den gew&auml;hlten Standort konzentrieren, um bzgl. der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur eine planbare Auslastung zu gew&auml;hren.</p>
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Da der Bebauungsplan nicht aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt ist, ist die parallele &Auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans notwendig.<br />
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Im aktuell geltenden Fl&auml;chennutzungsplan sind die Fl&auml;chen des Plangebiets als landwirtschaftliche Fl&auml;chen dargestellt. Im Zuge dieser Neudarstellung als Wohnbaufl&auml;chen sollen im Fl&auml;chentausch insgesamt f&uuml;nf Fl&auml;chen innerhalb der Gemeinde Rosengarten (vgl. Anlage 1) in etwa gleicher Gr&ouml;&szlig;enordnung in ihrer Darstellung als Wohn- bzw. Mischbaufl&auml;che zur&uuml;ckgenommen werden. In der Bilanz wird durch den Fl&auml;chentausch somit keine zus&auml;tzliche Siedlungsfl&auml;che ausgewiesen.</p>
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<u>Aufstellungsbeschluss und Beschluss &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung</u></p>
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Die 9. Teil&auml;nderung des Fl&auml;chennutzungsplans Fortschreibung 7D der vVG Schw&auml;bisch Hall wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB und &sect; 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Ma&szlig;gebend sind die Abgrenzungspl&auml;ne vom 18.04.2024 (vgl. Anlagen 2 bis 7).</p>
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Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB &uuml;ber das Internet beauftragt. Grundlage hierf&uuml;r ist die Anlage 1. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
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Version vom 24. Mai 2024, 10:02 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 142/24

Sachvortrag:

Innerhalb der Gemeinde Rosengarten besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung sind aktuell ausgeschöpft bzw. nur langfristig zu erreichen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Wohnbauflächen sind mittlerweile nahezu entwickelt bzw. können aktuell nicht umgesetzt werden.

Daher hat die Gemeinde die 2017 neu geschaffene Möglichkeit des § 13b BauGB genutzt, Wohnbauflächen im Außenbereich – auch außerhalb der Flächendarstellung des Flächennutzungsplans – im beschleunigten Verfahren umzusetzen. Dazu wurden in einer Voruntersuchung mögliche Flächen analysiert, artenschutzrechtliche Belange geprüft und Erschließungskonzepte erarbeitet.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass das Verfahren gem. § 13 b BauGB gegen Art.3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (kurz: SUP-RL) verstoße, da es an der Umweltprüfung fehlt. Dies wurde als grober Verfahrensfehler gerügt.
Verfahren nach §13 b BauGB dürfen daher laut BVerwG wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Der beachtliche Verfahrensmangel habe die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge.

Die Gemeinde hat sich daraufhin auf Grund der Rechtssicherheit entschieden, das Verfahren im Regelverfahren neu aufzustellen. In öffentlicher Sitzung am 11.03.2024 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Weidigäcker“ beschlossen und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 02.04.204 bis 03.05.2024 durchgeführt. Grundlage der Planung bildet ein städtebauliches Konzept.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts für die erforderlichen Wohnbauflächen zu schaffen. Die Gemeinde möchte sich dabei auf den gewählten Standort konzentrieren, um bzgl. der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur eine planbare Auslastung zu gewähren.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Im aktuell geltenden Flächennutzungsplan sind die Flächen des Plangebiets als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Im Zuge dieser Neudarstellung als Wohnbauflächen sollen im Flächentausch insgesamt fünf Flächen innerhalb der Gemeinde Rosengarten (vgl. Anlage 1) in etwa gleicher Größenordnung in ihrer Darstellung als Wohn- bzw. Mischbaufläche zurückgenommen werden. In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen.

Beschlussantrag:

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der vVG Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) aufgestellt. Maßgebend sind die Abgrenzungspläne vom 18.04.2024 (vgl. Anlagen 2 bis 7).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB über das Internet beauftragt. Grundlage hierfür ist die Anlage 1. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

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