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6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Entwurfsplanung die Förderanträge für die Maßnahmen Unterführung, Bahnsteigzugänge und Fahrradparkhaus zu stellen.</p> | 6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Entwurfsplanung die Förderanträge für die Maßnahmen Unterführung, Bahnsteigzugänge und Fahrradparkhaus zu stellen.</p> | ||
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Version vom 6. Mai 2024, 19:10 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 125/24
Sachvortrag:
Auf die Sitzungsvorlagen 103/20 für den Bau- und Planungsausschusses am 13.07.2020, 317/21 für den Gemeinderat am 13.12.2021, 146/23 für den Gemeinderat am 26.07.2023 und 222/23 für den Gemeinderat am 4.10.2023 wird verwiesen.
In der Gemeinderatssitzung am 04.10.2023 (Ergänzung zu § 222/23) wurde der Wiederaufnahme des Fahrradparkhauses in die Programmanmeldung LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) zugestimmt. Ein abschließender Beschluss über die Umsetzung des Fahrradparkhauses sollte nach der Entscheidung über eine Programmaufnahme gefasst werden.
Aufnahme in das LGVFG-ÖPNV-Förderprogramm
Im Oktober 2023 wurde das Vorhaben mit Personenunterführung, Fahrradparkhaus und zweitem Bahnsteig zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet.
Mit Schreiben vom 25.03.2024 hat das Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt Schwäbisch Hall mitgeteilt, dass das Vorhaben Nahverkehrsknoten Bahnhof Schwäbisch Hall mit Neubau einer Personenunterführung, Fahrradparkhaus und zweitem Bahnsteig in das Förderprogramm LGVFG-ÖPNV aufgenommen wurde:
Vorläufige Gesamtkosten von 17.351.000 €
Vorläufige zuwendungsfähige Investitionskosten von 14.222.000 €
Vorläufige Förderung (Zuwendung) 12.089.000 €
Die vorläufigen Zuwendungen setzen sich zusammen aus der Zuwendung für Investitionskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale.
Im zweistufigen Antragsverfahren ist die Aufnahme in das Förderprogramm Voraussetzung für eine Förderung und berechtigt nun zur Stellung der Förderanträge. Ein endgültiger Anspruch entsteht erst mit der Bewilligung der Fördermittel. Wegen der zeitlichen Bindung bei der Umsetzung an die Gleisarbeiten der DB Netz AG und die damit verbundene Sperrzeit in 2026 müssen die Förderanträge nun zeitnah gestellt werden.
Aufgrund der erfolgten Programmaufnahme wird die endgültige Übernahme des Fahrradparkhauses in die Planung und die Umsetzung vorgeschlagen.
Städtebauliches Konzept und Bauprogramm
Im Vergleich zu der am 26.07.2023 im Gemeinderat beschlossenen Planung für die Unterführung (Anlage 1) hat sich im Planungsprozess eine weitere Änderung ergeben, die auch im Hinblick auf die ÖPNV-Förderung dem Antrag auf Programmaufnahme zugrunde lag.
Der ursprünglich im nördlichen Eingangsbereich der Unterführung vorgesehene Aufzug soll bis an den Bahnsteig am Gleis 1 verschoben und mit einem weiteren Treppenaufgang versehen werden, so dass ein direkter barrierefreier Zugang von der Unterführung zu Bahnsteig 1 entsteht (Anlage 2). Durch den Zugang erhielte die Unterführung zudem an dieser Stelle eine zusätzliche Unterbrechung mit etwas Tageslichteinfall über den Treppenaufgang. Die Treppenanlagen südlich und nördlich der Bahngleise wurden mit erforderlichen Überdachungen gegen Witterungseinflüsse ausgestattet.
Durch die veränderte Lage des Aufzugs kann das Fahrradparkhaus bis an die Steinbacher Straße reichen und dort im Eingangsbereich nach außen sichtbar werden. Durch eine möglichst große Durchlässigkeit zwischen Unterführung und Radparkhaus soll der Tunnelcharakter des Durchgangs aufgewertet werden. Die Gestaltung des Eingangsbereichs an der Steinbacher Straße wird derzeit noch in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro K9, das den städtebaulichen Wettbewerb für das Bahnhofsareal gewonnen hat, überarbeitet.
Durch die Anpassung der Planung steigen die Gesamtkosten von 16.450.000 € auf 17.351.000 €. Mit diesen vorläufigen Gesamtkosten wurde die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen (siehe oben). Im Vergleich zur Sitzungsvorlage im Oktober 2023 steigt der kommunale Eigenanteil um etwa 200.000 € auf ca. 5,262 Mio. €.
VgV-Verfahren Planungsleistungen:
Für die Erstellung der Förderanträge wurde das Ingenieurbüro Emch+Berger aus Karlsruhe mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenermittlung beauftragt.
Für die zur Umsetzung erforderlichen Planungsleistungen Ausschreibung, Bauoberleitung und Bauüberwachungen für den Neubau der Personenunterführung mit Fahrradparkhaus und die Planungsleistungen für einen zweiten Außenbahnsteig am Gleis 2 wurde entsprechend der Vergabeverordnung ein VgV-Verfahren mit einem Teilnahmewettbewerb und europaweiter Ausschreibung durchgeführt. Das Verfahren wurde durch das Planungsbüro ISTW aus Ludwigsburg betreut. Aus vergaberechtlichen Gründen mussten zwei Vergabelose gebildet werden:
Los 1: Neubau Unterführung mit den Teilobjekten Unterführung Bahn, Verlängerung Unterführung und Fahrradparkhaus mit den Planungsleistungen Objekt- und Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk und den Leistungsphasen 5 (anteilig), 6 und 7 mit den besonderen Leistungen Örtliche Bauüberwachung und Ingenieurtechnische Kontrollen.
Los 2: Bahnsteiganlage mit Anschluss an die Unterführung, Aufzüge und Treppenanlage mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und den Leistungsphasen 1 bis 9.
Am Teilnahmewettbewerb und am Verfahren hat nur das Ingenieurbüro Emch+Berger teilgenommen und sich für Los 1 und Los 2 beworben. Nach Prüfung der abgefragten Kriterien und Referenzen wurde der Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Am 23.04.2024 fand die abschließende Bieterverhandlung mit der Bewertung statt. Die Bewertungskriterien und deren Gewichtung lauteten entsprechend der Bekanntmachung der Ausschreibung für beide Lose wie folgt:
Preis (Angebot): 30 %
Für die Ermittlung des Angebotspreises durch die Bieter wurden die Honorarzonen entsprechend der Einstufung in die jeweiligen Objektlisten der HOAI mit dem Mindesthonorarsatz und die vorläufigen anrechenbaren Kosten vorgegeben. Bei Los 1 wurde Honorarzone 3 unten und bei Los 2 Honorarzone 2 unten vorgegeben. Der Bieter kann durch die Wahl eines Zu- oder Abschlags seinen Angebotspreis definieren. Die Örtliche Bauübwachung wurde als Prozentsatz abgefragt, den der Bieter wählen kann.
Qualitätskriterien:
Projektleitung und Projektorganisation 15 %
Projektteam Planung 15 %
Projektteam Ausschreibung 10 %
Projektteam Bauüberwachung 20 %
Gesamteindruck 10 %
Nach der Bewertung aller Kriterien kommt das Planungsbüro Emch+Berger auf eine Gesamtpunktzahl von 92 von 100 möglichen Punkten. Der Gesamtangebotspreis beträgt 1.123.781,54 € brutto und teilt sich auf in 971.418,65 € für Los 1 und 152.362,89 € für Los 2.
In der ergänzenden Sitzungsvorlage für den Gemeinderat am 04.10.2023 wurde die voraussichtliche Honorarsumme für die Durchführung des VgV-Verfahrens auf ca. 1.045.000 € brutto geschätzt.
Zeitplan
Die Entwurfsplanungen für die Personenunterführung als Ingenieurbauwerk mit den Treppen- und Aufzugsanlagen sowie das Fahrradparkhaus sollen bis Herbst abgeschlossen werden. Hierbei sind die Randbedingungen für die einzubauenden Versorgungsleitungen der Stadtwerke auf der Bodenplatte bzw. unter dem Bodenbelag der Unterführung abzustimmen und auch der neue Abwasserkanal des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung unter der Unterführung ist noch abschließend für die Ausschreibung zu planen.
Es ist vorgesehen, dass mit der Ausschreibung der Bauleistungen auch die Ausführungsplanungen mit der statischen Berechnung ausgeschrieben werden. Insbesondere im Hinblick auf den Bauablauf und das technische Know-how der Baufirma ist diese Vorgehensweise sinnvoll.
Für die Ausschreibung sind auch die verkehrlichen Randbedingungen mit dem ÖPNV-Verkehr auf dem Bahnhofsvorplatz abzustimmen, da durch die offene Baugrube für die Herstellung des Unterführungsbauwerks keine Durchfahrt mehr möglich ist bzw. eine Behelfsbrücke eingebaut werden müsste.
Im Hinblick auf die bereits genehmigten Sperrpausen 2026 durch die DB für den Einschub des Unterführungsteiles unter den Gleisen sollen bereits Anfang 2025 die Bauleistungen ausgeschrieben werden, sodass die ausführende Firma im Sommer den Bauauftrag erhält.
Die Planungen für den zweiten Bahnsteig können erst nach Auftragserteilung der Planungsleistungen erarbeitet werden, auch muss ein Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden. Der Bau der Bahnsteiganlage ist Anfang 2028 vorgesehen, hängt aber von der notwendigen Plangenehmigung ab.
Kosten und Finanzierung Planungsleistungen:
Die Honorarsumme des Planungsbüros Emch+Berger für die Planungsleistungen in Los1 und Los 2 beträgt 1.123.781,54 € brutto.
Bereits in der Sitzungsvorlage 222/23 für den Gemeinderat am 04.10.2023 wurde angezeigt, dass für die Vergabe der Planungsleistungen im VgV-Verfahren in 2024 nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Derzeit stehen im Haushalt 2023/2024 noch Mittel in Höhe von 527.318 € zur Verfügung. Die zur Beauftragung notwendigen überplanmäßigen Mittel in Höhe von 596.463,54 € sollen entsprechend SV-Nr. 222/23 gemäß §84 II GemO bereitgestellt werden. Als Gegenfinanzierung sollen die Planansätze aus der mittelfristingen Finanzplanung 2025/2026 dienen.
Die Gesamtfinanzierung des Projekts Personenunterführung mit Fahrradparkhaus wird entsprechend bei den Haushaltsplanungen für 2025 und für die weiterreichende Finanzplanung angemeldet.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan, Planungsstand Gemeinderat 26.07.2023
Anlage 2: Lageplan, Planungsstand Programmaufnahme
Beschlussfassung:
1. Die Aufnahme des Vorhabens „Nahverkehrsknoten Bahnhof Schwäbisch Hall“ mit Neubau einer Personenunterführung, Fahrradparkhaus und zweitem Bahnsteig in das Förderprogramm LGVFG-ÖPNV wird zu Kenntnis genommen.
2. Der Aufnahme des Fahrradparkhauses in die weitere Planung und in die Umsetzung wird zugestimmt.
3. Der Planung auf Basis Anlage 2 wird zusgestimmt.
4. Der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 596.463,55 € wird zugestimmt. Als Gegenfinanzierung sollen die Planansätze aus der mittelfristingen Finanzplanung 2025/2026 dienen.
5. Die Planungsleistungen für Los 1 und Los 2 in Höhe von 1.123.781,54 € brutto werden an das Planungsbüro Emch+Berger aus Karlsruhe vergeben.
(einstimmig - 16)
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Entwurfsplanung die Förderanträge für die Maßnahmen Unterführung, Bahnsteigzugänge und Fahrradparkhaus zu stellen.