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Die Auslegung der &Ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo; wird gem. &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 07.03.2024 (Anlage 2) beschlossen.<br />
 
Die Auslegung der &Ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-04 &bdquo;VEP M&uuml;hlweg&ldquo; wird gem. &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 07.03.2024 (Anlage 2) beschlossen.<br />
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f&uuml;r die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, &ouml;ffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB). Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange werden parallel gem. &sect; 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.</p>
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f&uuml;r die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, &ouml;ffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB). Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange werden parallel gem. &sect; 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.</p>
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2024, 18:26 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 119/24

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023 (SV-Nr. 233/23, öffentlich) wurde die Röwisch Wohnbau Regional ermächtigt, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen und damit den rechtlichen Rahmen für die Innenentwicklungsmaßnahme zur Schaffung von Wohnraum im Mühlweg zu schaffen.

Der Bebauungsplan liegt nun im Entwurf vor (Anlagen 1-6) und soll gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Mit dem Vorhaben sollen im Stadtteil Steinbach 11 Wohnungen entstehen. Es ist ein Wohnungsmix aus drei 2 Zimmerwohnungen (ca. 50 – ca. 60 m²), fünf 3 Zimmerwohnungen (70 - 83 m²), drei 4-5 Zimmerwohnungen (100 m² – 125 m²) vorgesehen. Der Stellplatzbedarf wurde anhand des Stellplatzschlüssels entsprechend der Neubaugebiete in Schwäbisch Hall ermittelt, also 1 Stellplatz für Wohnungen bis 75m² und 1,5 Stellplätze für Wohnungen > 75m². Zusätzlich sind 10% der nötigen Stellplätze für Besucher vorzusehen. Damit ergeben sich 15 Stellplätze welche hauptsächlich in einer Tiefgarage untergebracht sind, der Besucherstellplatz wird im Verlauf des Mühlwegs angeordnet. Zur Förderung des Radverkehrs ist eine oberirdische überdachte Fahrradabstellanlage für 8 Fahrräder geplant sowie ein Fahrradraum in der Tiefgarage für 14 Fahrräder.

Für das Grundstück des Vorhabenträgers (Flst. 78/3 und 82) wurde eine Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Habitatstrukturen vorhanden sind und damit keine das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten zu erwarten sind. Eine weitergehende Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist daher nicht nötig, es werden keine CEF (continuous ecological functionality)-Maßnahmen nötig.

Durch das Vorhaben werden Teile des Grundstücks, welches derzeit vollständig überbaut ist, wieder entsiegelt (Private Gärten, Baumquartiere) und leistet somit einen positiven Effekt auf den Naturhaushalt und das Mikroklima des Mühlwegs. Das anfallende Dachwasser wird vor Einleitung in den Kanal über Baumrigolen zurückgehalten und für die Straßenbäume nutzbar gemacht.

Da im Umfeld ein hoher Parkdruck herrscht wurden öffentliche Flächen mit in die Abgrenzung des Planungsgebietes aufgenommen und soweit möglich öffentliche Stellplätzflächen ausgewiesen. Im Bereich der Brücke der L1055 ist eine öffentliche Fläche für einen möglichen Fuß- und Radweg vorgesehen. Im Zuge einer künftigen Sanierung dieser Brücke muss festgelegt werden ob der Fuß- und Radverkehr über eine separate Brücke geführt wird. Im Bebauungsplan ist diese Möglichkeit vorgesehen.

Aufgrund der Lage des Planungsgebietes nahe des Kochers wurde eine Stellungnahme zur Hochwasser- und Starkregensituation eingeholt. In der Planung wurden die Erkenntnisse über die Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe und der Einfahrt zur Tiefgarage eingearbeitet, sodass die Gefahr vor Wassereintritt in das Gebäude vermieden werden kann. Im Bereich der öffentlichen Flächen ist im Bereich der Brücke und der öffentlichen Stellplätze ein Starkregenabfluss nachgewiesen. Wasser das von der L1055 aus Steinbach kommt läuft in diesen Bereichen in den Kocher ab. Daher sind entsprechende Festsetzungen getroffen worden, um diesen Abfluss weiterhin zu erhalten bzw. zu verbessern. Zum Schutz der privaten Einfahrt am Anfang des Mühlweges wurde die bestehende Stützmauer ebenfalls im Bebauungsplan aufgenommen. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens sind keine baulichen Maßnahmen im Hinblick auf einen Schutz vor Starkregen notwendig. Für die Zukunft sind die heutigen vorhandenen Abflussbereiche  gesichert, bei baulichen Veränderungen der Bereiche sind die Vorgaben des Bebauungsplanes zu beachten.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:500, 18.03.2024
Anlage 2: Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, 18.03.2024
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan, 18.03.2024
Anlage 4: Anlage 1 zur Begründung - Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, Büro für Umweltplanung – Jüttner, 27.11.2023
Anlage 5: Einschätzung der Starkregen und Hochwassergefährdung, CDM Smith, 23.02.2024
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, LKP Ingenieure GbR, 18.03.2024

Beschlussfassung:

Auslegungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“     

Die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“  wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 07.03.2024 (Anlagen 1-6) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“

Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 07.03.2024 (Anlage 2) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


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