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Aktuelle Version vom 29. April 2024, 18:44 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 106/24

Sachvortrag:

Im Jahr 2020 wurde letztmalig der Personalkostenverrechnungssatz der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall kalkuliert. Es wurde dabei eine Erhöhung von damals 45 € auf 49 € pro Stunde festgelegt.

Aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Personalaufwendungen ist ein Verrechnungssatz von 49 € nicht mehr zeitgemäß und weist keine Kostendeckung mehr auf. Aus diesem Grund wurde eine Neukalkulation der Verrechnungssätze vorgenommen und an die aktuelle Datengrundlage angepasst.

Gemäß den Empfehlungen der KGSt mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 25%, ergibt sich ein Verrechnungssatz in Höhe von 58,94 € pro Stunde.

Um eine Steigerung der Defizithöhe - insbesondere im Eigenbetrieb Werkhof - zu vermeiden, ist eine Erhöhung des Personalverrechnungssatz auf rund 59 € pro Stunde ab 01.06.2024 unumgänglich.

Im Vergleich zum aktuellen Handwerker-Stundensatz (60 € bis 80 € pro Stunde) handelt es sich aus Sicht der Eigenbetriebe, um einen durchaus noch angemessenen und akzeptablen Kostenersatz.

 

Anlage: Berechnung Personalkostenverrechnungssätze je Sachgebiet - Basis 2023

Beschlussfassung:

Der Anpassung des Personalkostenverrechnungssatz der Stadtbetriebe in Höhe von 59 € pro Arbeitsstunde zum 01.06.2024 wird entsprochen.

(einstimmig - 16)

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