136286852/meetingannouncement/152397208/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Die Stadtwerke planen in einem Teilabschnitt der Grohwiesenstra&szlig;e, im Bereich Hohlgasse bis Riegel&auml;cker, Fernw&auml;rmeleitungen zu verlegen. In diesem Abschnitt der Grohwiesenstra&szlig;e ist der bitumin&ouml;se Stra&szlig;enaufbau sanierungsbed&uuml;rftig und soll erneuert werden. Im Weiteren m&uuml;ssen die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Die vorhandene Fu&szlig;g&auml;ngerlichtsignalanlage (Bj. 1980) muss ebenfalls modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.</p>
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Die Arbeiten sollen gemeinsam mit den Stadtwerken &ouml;ffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausf&uuml;hrung ist f&uuml;r Mai bis November 2024 vorgesehen.</p>
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F&uuml;r den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wird ein F&ouml;rderantrag mit Antrag auf Bescheinigung der F&ouml;rderunsch&auml;dlichkeit des Baubeginns vor der Bewilligung gestellt.</p>
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<u>Kosten und </u><u>Finanzierung:</u></p>
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Die ermittelten Gesamtkosten f&uuml;r die st&auml;dtische Ma&szlig;nahme auf Grundlage einer Kostensch&auml;tzung, bestehend aus den Baukosten und Baunebenkosten (Objektplanung, Fachplanungen, Gutachten und Untersuchungen) betragen ca. 983.000 &euro;, abz&uuml;glich der Kostenerstattung der Stadtwerke auf Grundlage der Konzesssionsvertr&auml;ge f&uuml;r die Sanierungsanteile der Stra&szlig;enfl&auml;che im Bereich der Leitungsgr&auml;ben. Dieser Anteil betr&auml;gt vorab abgesch&auml;tzt ca. 85.000 &euro;.</p>
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Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2024 der Stadt unter dem Produkt 5410 0100, Sachkonto 4212 0000 zur Verf&uuml;gung.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 2: [[Media:51-24_A2_Fotos_Bestand_Sanierung_Teilabschnitt_Grohwiesenstrasse_in-Gottwollshausen.pdf{{!}}Fotos Bestand]]<br />
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Anlage 3: [[Media:51-24_A3_Sanierung_Teilabschnitt_Grohwiesenstrasse_in_Gottwolshausen_Kostenschaetzung_nichtoeffentlich.pdf{{!}}Kostensch&auml;tzung]] (nicht&ouml;ffentlich)</p>
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1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.<br />
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2. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten &ouml;ffentlich auszuschreiben.<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
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3. &Uuml;bersteigt das wirtschaftlichste Angebot f&uuml;r die Tief- und Stra&szlig;enbauarbeiten die Kostenberechnung um nicht mehr als 10%, wird die Verwaltung erm&auml;chtigt die Vergabe durchzuf&uuml;hren.</p>
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Version vom 27. Februar 2024, 15:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 52/24

Sachvortrag:

Die Stadtwerke planen in einem Teilabschnitt der Grohwiesenstraße, im Bereich Hohlgasse bis Riegeläcker, Fernwärmeleitungen zu verlegen. In diesem Abschnitt der Grohwiesenstraße ist der bituminöse Straßenaufbau sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Im Weiteren müssen die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage (Bj. 1980) muss ebenfalls modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.

Die Arbeiten sollen gemeinsam mit den Stadtwerken öffentlich ausgeschrieben werden. Die Ausführung ist für Mai bis November 2024 vorgesehen.

Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wird ein Förderantrag mit Antrag auf Bescheinigung der Förderunschädlichkeit des Baubeginns vor der Bewilligung gestellt.

Kosten und Finanzierung:

Die ermittelten Gesamtkosten für die städtische Maßnahme auf Grundlage einer Kostenschätzung, bestehend aus den Baukosten und Baunebenkosten (Objektplanung, Fachplanungen, Gutachten und Untersuchungen) betragen ca. 983.000 €, abzüglich der Kostenerstattung der Stadtwerke auf Grundlage der Konzesssionsverträge für die Sanierungsanteile der Straßenfläche im Bereich der Leitungsgräben. Dieser Anteil beträgt vorab abgeschätzt ca. 85.000 €.

Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2024 der Stadt unter dem Produkt 5410 0100, Sachkonto 4212 0000 zur Verfügung.

Anlagen:
Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Fotos Bestand
Anlage 3: Kostenschätzung (nichtöffentlich)

Beschlussantrag:

1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.
      
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren einzuleiten und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
      
3. Übersteigt das wirtschaftlichste Angebot für die Tief- und Straßenbauarbeiten die Kostenberechnung um nicht mehr als 10%, wird die Verwaltung ermächtigt die Vergabe durchzuführen.

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