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Für die Erhöhung der Schulsozialarbeit um 1,5 VZ ist für die Stadt mit Kosten von ca 33.000 €/Jahr zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2024 fallen noch Kosten in Höhe von ca 8.250 € an. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über das allgemeine Personalbudget.</p> | Für die Erhöhung der Schulsozialarbeit um 1,5 VZ ist für die Stadt mit Kosten von ca 33.000 €/Jahr zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2024 fallen noch Kosten in Höhe von ca 8.250 € an. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über das allgemeine Personalbudget.</p> | ||
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− | Die Schulsozialarbeit wird zum Schuljahr 2024/25 von 12 auf 13,5 VZ-Stellen angehoben. Die Haushaltsmittel 2024 werden überplanmäßig bereitgestellt.</p> | + | Die Schulsozialarbeit wird zum Schuljahr 2024/25 von 12 auf 13,5 VZ-Stellen angehoben. Die Haushaltsmittel 2024 werden überplanmäßig bereitgestellt.<br /> |
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2024, 19:57 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 42/24
Sachvortrag:
Die Stadt Schwäbisch Hall engagiert sich bereits seit dem Schuljahr 2013/14 flächendeckend in der Schulsozialarbeit. Es erfolgte in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Ausbau gemäß dem Bedarf, so dass zuletzt 2023 die Grundschulen in Ihrer Personalausstattung gestärkt wurden. Die Problemlagen haben sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt bedingt durch die Coronakrise und deren Folgen sowie die starken Migrationsbewegungen weiterhin verschärft. Es gibt insbesondere eine starke Zunahme psychischer Probleme, die ihren Ausfluss in der Suizidalität, Depressionen, Angststörungen und selbstverletzendem Verhalten etc haben. Eine Abnahme dieser Probleme nach Rückgang Corona konnte bisher nicht festgestellt werden. Deshalb ist ein weiterer personeller Bedarf in den Schulzentren der weiterführenden Schulen gegeben.
Aktuell sind beide Schulzentren mit ihren rd. 1700 Schülerinnen und Schülern im Schulzentrum West und ca. 1.850 Schülerinnen und Schülern im Schulzentrum Ost mit jeweils 3,0 Kräften besetzt. Die Stadt schlägt vor, für das Schulzentrum Ost eine weitere Vollzeitstelle und für das Schulzentrum West eine 50 %-Kraft vorzusehen. Eine Besetzung soll bereits zum Oktober 2024 vorgesehen werden, da zu diesem Zeitpunkt eine leichtere Besetzung aufgrund Beendigung Studium möglich ist. Auf Wunsch können vorhandene Duale Studentinnen und Studenten der Stadt eine Weiterbeschäftigung im Anschluss an ihr Studium erhalten.
Die Gemeinde Michelfeld hat angefragt, ob sich die Stadt eine Kooperation in der Schulsozialarbeit vorstellen kann. Für die Grundschule Michelfeld soll eine Stelle mit 50 % eingerichtet werden. Die Kooperation könnte z.B. mit dem Schulzentrum West erfolgen und wird von Seiten der Verwaltung positiv gesehen.
Die Stadt stellt sowohl beim Land als auch beim Landkreis einen Antrag auf Genehmigung.
Finanzierung:
Ursprünglich hat das Land eine Drittelfinanzierung von Land, Landkreis und Kommune vorgesehen, jedoch unterliegt der Zuschuss des Landes aktuell nicht der Lohnsteigerung und somit ist eine Drittelfinanzierung nicht mehr gegeben. Verhandlungen zwischen dem Städtetag und dem Land sind im Gange.
Derzeit beträgt der Landeszuschuss bei einer 100 %-Stelle 16.700 €. Die restlichen Kosten teilen sich der Landkreis und die Kommune je zur Hälfte.
Für die Erhöhung der Schulsozialarbeit um 1,5 VZ ist für die Stadt mit Kosten von ca 33.000 €/Jahr zu rechnen. Für das Haushaltsjahr 2024 fallen noch Kosten in Höhe von ca 8.250 € an. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über das allgemeine Personalbudget.
Beschlussfassung:
Die Schulsozialarbeit wird zum Schuljahr 2024/25 von 12 auf 13,5 VZ-Stellen angehoben. Die Haushaltsmittel 2024 werden überplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 17)