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Wie vorgeschlagen, wird zur Durchf&uuml;hrung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss mit sechs Beisitzerinnen/Beisitzer gebildet.</p>
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<u>urspr&uuml;nglicher Beschlussantrag der Verwaltung gem&auml;&szlig; Sitzungsvorlage:</u></p>
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Wie vorgeschlagen, wird zur Durchf&uuml;hrung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss mit sechs Beisitzerinnen/Beisitzer gebildet.<br />
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(ohne Abstimmung)</p>
 
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Wie vorgeschlagen, wird zur Durchf&uuml;hrung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss mit <strong>f&uuml;nf </strong>Beisitzerinnen/Beisitzer gebildet.<br />
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(einstimmig - 34)</p>
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Die oben vorgeschlagenen Personen werden gew&auml;hlt.</p>
 
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Es kann offen gew&auml;hlt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten erfolgt die Wahl geheim mit Stimmzetteln, &sect; 37 Abs. 7 Gemeindeordnung.</p>
 
Es kann offen gew&auml;hlt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten erfolgt die Wahl geheim mit Stimmzetteln, &sect; 37 Abs. 7 Gemeindeordnung.</p>
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Version vom 27. Dezember 2023, 12:31 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 343/23

Sachvortrag:

Die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes dem Gemeindewahlausschuss. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der jeweiligen Gemeinde und wirkt bei der Ermittlung des Kreiswahlergebnisses mit. Es gibt nur einen Gemeindewahlausschuss für alle durchzuführenden Wahlen.

Nach § 11 Kommunalwahlgesetz besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Da sich Herr Oberbürgermeister Bullinger für den Kreistag bewirbt, wird die für die Durchführung der Wahlen zuständige Fachbereichsleiterin Annette Wagenländer als Vorsitzende vorgeschlagen. Deren Stellvertreter ist der stellvertretende Fachbereichsleiter Gerrit Rozek. Schriftführerin des Gemeindewahlausschusses ist Frau Emily Hegemann.

Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können nicht Mitglieder des Ausschusses sein. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bisher war es üblich, alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen. Dies ist auch für die kommende Wahl so vorgesehen. Die fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates benennen ein Mitglied und einen Stellvertreter. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird somit auf sechs festgelegt.

Von den Fraktionen und Fraktionslosen wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter/innen benannt:

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter/in

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Seitz

Franz Mühleck

CDU

Rosemarie Biedermann

Ludger Graf v. Westerholt und Gysenberg

SPD

Edgar Blinzinger

Werner Hepp

FWV

Jürgen Mahl

--

FDP

Manfred Koller

Gundula Dinse-Preisendanz

Fraktionslose

 

 

 

Beschlussfassung:

ursprünglicher Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:

Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss mit sechs Beisitzerinnen/Beisitzer gebildet.
(ohne Abstimmung)

 

neuer Beschlussantrag der Verwaltung:

Wie vorgeschlagen, wird zur Durchführung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss mit fünf Beisitzerinnen/Beisitzer gebildet.
(einstimmig - 34)


Die oben vorgeschlagenen Personen werden gewählt.

Hinweis:

Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ansonsten erfolgt die Wahl geheim mit Stimmzetteln, § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung.

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