118497139/meetingannouncement/135441633/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 15.11.2023 10:34, durch .)
(Änderung am 15.11.2023 10:35, durch .)
Zeile 7: Zeile 7:
 
Nach Feststellung der Schlussrechnung f&uuml;r die Bauma&szlig;nahmen wird die Anweisung des Schlussrechnungsbetrags an die Baufirma erfolgen. In der Schlussrechnung sind Leistungen f&uuml;r die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Abwasser mit jeweils ca. 15.000 &euro; enthalten, die f&uuml;r diese im Rahmen des Bauvertrags ausgef&uuml;hrt wurden bzw. diese beteiligt sind. Gegen&uuml;ber der ausf&uuml;hrenden Baufirma geht die Stadt als Auftraggeber in Vorleistung. Im Nachgang werden die Leistungen den beiden Kostentr&auml;ger in Rechnung gestellt und auf der Ma&szlig;nahme verbucht. Die Gesamtkosten reduzieren sich dadurch um ca. 30.000 &euro;.</p>
 
Nach Feststellung der Schlussrechnung f&uuml;r die Bauma&szlig;nahmen wird die Anweisung des Schlussrechnungsbetrags an die Baufirma erfolgen. In der Schlussrechnung sind Leistungen f&uuml;r die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Abwasser mit jeweils ca. 15.000 &euro; enthalten, die f&uuml;r diese im Rahmen des Bauvertrags ausgef&uuml;hrt wurden bzw. diese beteiligt sind. Gegen&uuml;ber der ausf&uuml;hrenden Baufirma geht die Stadt als Auftraggeber in Vorleistung. Im Nachgang werden die Leistungen den beiden Kostentr&auml;ger in Rechnung gestellt und auf der Ma&szlig;nahme verbucht. Die Gesamtkosten reduzieren sich dadurch um ca. 30.000 &euro;.</p>
 
<p>
 
<p>
Kosten und Finanzierung:</p>
+
<u>Kosten und Finanzierung:</u></p>
 
<p>
 
<p>
 
Die Mehrmittel belaufen sich auf ca. 70.000 &euro; und die Gesamtmittel erh&ouml;hen sich dadurch auf 2.035.000 &euro;.</p>
 
Die Mehrmittel belaufen sich auf ca. 70.000 &euro; und die Gesamtmittel erh&ouml;hen sich dadurch auf 2.035.000 &euro;.</p>

Version vom 15. November 2023, 10:35 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 325/23

Sachvortrag:

Die grundhafte Sanierung der OD Tüngental ist bis auf die Begrünung der Fahrbahnteilern an den Ortseingängen abgeschlossen. Für die Gesamtmaßnahme wurden im Haushalt bei der Maßnahme 20024 "OD Tüngental grundhafte Sanierung" Mittel in Höhe von 1.965.000 € zur Verfügung gestellt.

Zur Zeit wird die Schlussrechnung der ausführenden Baufirma abschließend geprüft. Im Zuge der Bauausführung sind zusätzliche Leistungen und Mehrmengen angefallen. Für die Baudurchführung musste eine provisorische Fußgängerampel entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung vorgehalten werden, die nicht geplant war. Der neue Löschwasserbehälter musste für eine höhere Verkehrsbelastung im Zuge der Ausführungsplanung angepasst werden. Im Straßenbau wurde die Ausführung der taktilen Elementen (Formsteinen) bei den Bushaltestellen an den Fußgängerquerungen angepasst. Für die Entwässerung sind Mehraufwendungen bei der örtlichen Anpassung mit dem Bestand entstanden und es mussten zusätzliche Rinnen angeordnet werden. Die Anpassungsflächen bei den Asphaltarbeiten haben sich erhöht. Die Mehrmittel im Rahmen des Bauvertrag betragen  ca. 60.000 €. Für die beiden Fahrbahnteiler (Verkehrsbeeinflussung) an den Ortseingängen ist eine Bepflanzung vorgesehen. Die Kosten für die Bepflanzung betragen ca. 10.000 €. Auf Grund dieser zusätzlichen Leistungen und Mehrmengen sind für die grundhafte Sanierung der OD Tüngental Mehrmittel in Höhe von ca. 70.000,00 € bereit zustellen.

Nach Feststellung der Schlussrechnung für die Baumaßnahmen wird die Anweisung des Schlussrechnungsbetrags an die Baufirma erfolgen. In der Schlussrechnung sind Leistungen für die Stadtwerke und den Eigenbetrieb Abwasser mit jeweils ca. 15.000 € enthalten, die für diese im Rahmen des Bauvertrags ausgeführt wurden bzw. diese beteiligt sind. Gegenüber der ausführenden Baufirma geht die Stadt als Auftraggeber in Vorleistung. Im Nachgang werden die Leistungen den beiden Kostenträger in Rechnung gestellt und auf der Maßnahme verbucht. Die Gesamtkosten reduzieren sich dadurch um ca. 30.000 €.

Kosten und Finanzierung:

Die Mehrmittel belaufen sich auf ca. 70.000 € und die Gesamtmittel erhöhen sich dadurch auf 2.035.000 €.

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 70.000,00 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Bereitstellung der Mehrmittel ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst die Schlussrechnung nicht bezahlt werden kann.

Die Deckung der überplanmäßigen Bereitstellung kann durch Mittel aus dem Produkt 54100_100, Finanzkonto 78720000, Maßnahme 18024 "Grundhafte Sanierung Stützmauer Steinbacher Straße L 1055" erfolgen.

Beschlussantrag:

    1. Den geplanten Mehrmitteln wird zugestimmt.
      
    2. Die fehlenden finanziellen Mittel werden wie vorgeschlagen überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt wie im Sachvortrag beschrieben von der Maßnahme 18024.

Meine Werkzeuge