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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat am 27.04.2022 (&sect; 132, &ouml;ffentlich) die Aufstellungsbeschl&uuml;sse f&uuml;r den Bebauungsplan mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/ Neustetterstra&szlig;e&ldquo; gefasst. Die Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt.</p>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall hat am 27.04.2022 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/98185449/meetingannouncement/105777498/agendaitem &sect; 132, &ouml;ffentlich]) die Aufstellungsbeschl&uuml;sse f&uuml;r den Bebauungsplan mit &ouml;rtlichen Bauvorschriften Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/ Neustetterstra&szlig;e&ldquo; gefasst. Die Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt.</p>
 
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Diese Aufstellungsbeschl&uuml;sse sollen aufgehoben werden, da im Rahmen der weiteren Untersuchungen festgestellt wurde, dass eine Bauleitplanverfahren nicht das geeignete Instrument ist, um die vorliegende Gemengelage zu l&ouml;sen. Ziel der Planung war die geordnete Innenentwicklung des Bereichs um den denkmalgesch&uuml;tzten ehemaligen Konvertitenbau einschlie&szlig;lich des ehemaligen Autohauses Hirsch in Steinbach entsprechend seiner st&auml;dtebaulichen Bedeutung.</p>
 
Diese Aufstellungsbeschl&uuml;sse sollen aufgehoben werden, da im Rahmen der weiteren Untersuchungen festgestellt wurde, dass eine Bauleitplanverfahren nicht das geeignete Instrument ist, um die vorliegende Gemengelage zu l&ouml;sen. Ziel der Planung war die geordnete Innenentwicklung des Bereichs um den denkmalgesch&uuml;tzten ehemaligen Konvertitenbau einschlie&szlig;lich des ehemaligen Autohauses Hirsch in Steinbach entsprechend seiner st&auml;dtebaulichen Bedeutung.</p>

Version vom 14. September 2023, 13:19 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 232/23

Sachvortrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 27.04.2022 (§ 132, öffentlich) die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 0213-03 „Mühlweg/ Neustetterstraße“ gefasst. Die Bekanntmachung ist noch nicht erfolgt.

Diese Aufstellungsbeschlüsse sollen aufgehoben werden, da im Rahmen der weiteren Untersuchungen festgestellt wurde, dass eine Bauleitplanverfahren nicht das geeignete Instrument ist, um die vorliegende Gemengelage zu lösen. Ziel der Planung war die geordnete Innenentwicklung des Bereichs um den denkmalgeschützten ehemaligen Konvertitenbau einschließlich des ehemaligen Autohauses Hirsch in Steinbach entsprechend seiner städtebaulichen Bedeutung.

Zwischenzeitlich gibt es für das Gelände des ehemaligen Autohauses Hirsch ein konkretes privates Vorhaben (Mehrfamilienhausbebauung). Aufgrund der städtebaulichen Gemengelage und den hohen Anforderungen an das Einfügen des Vorhabens in den zu erhaltenden Siedlungscharakter mit historischem Gebäudebestand, ist ein Angebotsbebauungsplan aus formaler Sicht hierfür nicht zielführend. Es ergibt sich vielmehr die Erforderlichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ermöglichung einer detailgenauen, maßgeschneiderten und auf die sensible Umgebung konkret abgestimmte Planung. Die Aufstellungsbeschlüsse sind im nachfolgenden TOP (vgl. SV-Nr. 233/23) vorgesehen.

Weiterhin wird der Erhalt der Siedlungsstruktur Steinbachs durch die bestehende Erhaltungssatzung für die Altstadt und Steinbach von 1981 geschützt, sodass keine negativen Auswirkungen durch Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzbauten von Bestandsgebäuden zu erwarten sind.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:

Beschlussantrag:

Aufhebungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/ Neustetterstraße“

Der am 27.04.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“ wird aufgehoben. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1.000 vom 14.03.2022 (Anlage 2).

B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/ Neustetterstraße“

Der am 27.04.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“ wird aufgehoben. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1.000 vom 14.03.2022 (Anlage 2).

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