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Nachdem die Gemeinde Braunsbach in Bühlerzimmern zwei weitere Grundstücke an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall anschließen möchte, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) erweitert werden.</p> | Nachdem die Gemeinde Braunsbach in Bühlerzimmern zwei weitere Grundstücke an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall anschließen möchte, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) erweitert werden.</p> | ||
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Dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003 wird zugestimmt.</p> | Dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003 wird zugestimmt.</p> |
Version vom 18. Juli 2023, 12:42 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 187/23
Sachvortrag:
Seit 2003 besteht zwischen der Gemeinde Braunsbach und der Stadt Schwäbisch Hall eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss von Grundstücken des Teilorts Büh-lerzimmern an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall im Bereich des Pumpwerks Veinau. Durch Nachtrag 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde das Einzugsgebiet 2019 erweitert. Anlass war eine Abrundungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Braunsbach zum Teilort Bühlerzimmern.
Nachdem die Gemeinde Braunsbach in Bühlerzimmern zwei weitere Grundstücke an die Abwasseranlagen der Stadt Schwäbisch Hall anschließen möchte, soll das Einzugsgebiet entsprechend dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) erweitert werden.
Anlage: Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003
Beschlussantrag:
Dem Nachtrag 2 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 18.12.2003 wird zugestimmt.