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Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 16:34 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 112/23
Sachvortrag:
Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 31.07.2020 sind Kommunen zur Ausarbeitung eines räumlichen und funktionalen Biotopverbunds verpflichtet. Demnach soll der funktionale Biotopverbund bis 2023 mindestens zehn Prozent, bis 2027 mindestens dreizehn Prozent und bis 2030 mindestens fünfzehn Prozent der Offenlandflächen in Baden-Württemberg umfassen.
Auf kommunaler Ebene ist daher eine entsprechende Biotopverbund-Planung zu erstellen.
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund wichtiger umweltrelevanter Themen wie Artensterben und Biodiversität werden landesweit Biotope erfasst und Zusammenhänge untersucht. Angestrebt wird der Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Die letzte kommunale Biotopkartierung auf Schwäbisch Haller Gemarkung erfolgte im August 1984.
Aktuelle Maßnahmen zeigen, dass Biotope erhalten und auch wieder in Stand gesetzt werden können, wenn diese richtig geplant, koordiniert und kommuniziert werden. Maßnahmen wie beispielsweise die Beweidung von Steinbrüchen mit Ziegen tragen auch dazu bei, das im Stadtleitbild 2025 formulierte Oberziel „Erhalt des Stadt- und Landschaftsbilds“ zu erreichen.
Der Erhalt der Artenvielfalt, der stufenweise Auf- und Ausbau des funktionalen Biotopverbunds und die Entstehung eines landesweiten Netzes von räumlich und funktional miteinander verbundenen Lebensräumen sind die wesentlichen Ziele der kommunalen Biotopverbundplanung. Durch passende Landschaftselemente soll die strukturelle Vielfalt erhöht und der Austausch von Tier- und Pflanzenarten gefördert werden.
Es wird eine Nutzenmaximierung für die Natur ohne Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Betriebe und Nutzflächen angestrebt.
Bei der Umsetzung ist auf örtliche Besonderheiten zu achten, die Entwicklung des Stadtgebiets ist zu berücksichtigen, Landnutzende, Eigentümer und Eigentümerinnen von relevanten Flächen müssen einbezogen werden. Die grundlegenden Arbeitsschritte gestalten sich folgendermaßen:
Zunächst werden mittels Daten aus dem Geoinformationssystem (GIS) Kernflächen abgeleitet und anschließend nach bestimmten Kriterien, wie der Habitatqualität und der Flächengröße, bewertet. Es entstehen sogenannte Flächenkulissen. Durch Arrondierung, also Abrundung oder Zusammenführung, der Kernflächen werden Kern- und Suchräume ausgebildet.
Der daraus resultierende Biotopverbund wird Teil landesweiter „Offenland-Achsen“, die über Baden-Württemberg hinaus als überregional bis international bedeutsam bezeichnet werden können.
Vorgehensweise:
Es wird empfohlen, die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs über die Kommunale Biotopverbundplanung auszuschreiben und die entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen.
Für die Ausschreibung steht ein standardisiertes Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung, das auf die eigenen Gegebenheiten angepasst wird. Entsprechende Planungsmittel wurden im Doppelhaushalt im allgemeinen Planungsbudget vorgesehen.
Für die Erstellung der Konzeption gewährt das Land Baden-Württemberg eine Förderung in Höhe von bis zu 90 Prozent.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Anlage 2: A) Wichtige Abkürzungen / B) Plangrafiken und Schaubilder
Anlage 3: Präsentation
Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird mit der Veröffentlichung einer Ausschreibung der Kommunalen Biotopverbundplanung nach § 22 NatSchG beauftragt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistung zur Erstellung einer Kommunalen Biotopverbund-Planung zu vergeben.
(einstimmig - 26)