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2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.444.579,37 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.</p> | 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.444.579,37 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.</p> | ||
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− | (ohne Abstimmung)</p> | + | <em>Die Beschlussanträge Ziffer 1 und 2 werden zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat vom 27.04.2022.<br /> |
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Version vom 26. April 2023, 10:34 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 106/22
Sachvortrag:
Die Ausschreibung für die Bauleistungen zur Freiflächengestaltung des Unterwöhrds sowie den Leitungsbau der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wurde im Januar diesen Jahres mit Submission am 14.02.2022 durchgeführt.
Insgesamt haben 2 Baufirmen ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Grünanlagen Schwarz GmbH, Aalen abgegeben und liegt rund 27 % über der Kostenberechnung.
Das Angebot des unterlegenen Bieters liegt rd. 85.400 € über der Auftragssumme der Firma Grünanlagen Schwarz GmbH und damit rd. 32 % über der Kostenberechnung.
Aufgrund der aktuellen Marktlage und des dringenden Handlungsbedarfs im Bereich der Freiflächen des Unterwöhrds sowie der Kofinanzierung aus Fördermitteln der Städtebauförderung (rund 816.990 €) wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.444.579,37 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
Auf der Maßnahme 17008 stehen in 2022 insgesamt Mittel in Höhe von 2.082.400 € zur Verfügung, sodass Mehrkosten auf dem Produkt 55100000 und dem Sachkonto 78720000 in Höhe von 362.179,37 € für die Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden müssen. Es werden 400.000 € überplanmäßige Mittel beantragt, um auch baubegleitende Kosten wie die Installation von Leuchten, o.ä. durch den Eigenbetrieb Werkhof auf der Maßnahme abrechnen zu können.
Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist.
Die Auftragsvergabe ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst die Aufhebung des Vergabeverfahrens erfolgen muss und damit eine Umsetzung im Rahmen der Städtebauförderung ausgeschlossen ist.
Die Finanzierung ist in Höhe von 300.000 € über die mittelfristige Finanzplanung gewährleistet. Auf der Maßnahme sind für 2023 Mittel in dieser Höhe eingestellt. Die restlichen 100.000 € werden durch Einsparungen im Ergebnishaushalt (Allgemeines Planungsbudget Fachbereich Planen und Bauen) auf dem Sachkonto 51100000 – 42710000 finanziert.
Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)
Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, überplanmäßig 400.000 € auf der Maßnahme 17008 bereitzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleistungen an die Firma Grünanlagen Schwarz GmbH aus Aalen mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.444.579,37 € (brutto) inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
Die Beschlussanträge Ziffer 1 und 2 werden zur Kenntnis genommen. Eine Empfehlung für den Gemeinderat wird nicht ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt im Gemeinderat vom 27.04.2022.
(ohne Abstimmung)