98186267/meetingannouncement/110105989/agendaitem
(Änderung am 19.07.2022 10:42, durch .) |
(Änderung am 25.07.2022 10:07, durch .) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{agendaitem_template | {{agendaitem_template | ||
− | |agendaitem-attribute-id=110105989|agendaitem-attribute-ma_id=98186267|agendaitem-attribute-number=11|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=208/22|agendaitem-attribute-title=Neubau Hospiz; hier: Information und Ausschreibungsbeschluss | + | |agendaitem-attribute-id=110105989|agendaitem-attribute-ma_id=98186267|agendaitem-attribute-number=11|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=208/22|agendaitem-attribute-title=Neubau Hospiz; hier: Information und Ausschreibungsbeschluss |agendaitem-attribute-statement=<p align="justify"> |
− | + | Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 (§ 167, öffentlich) dem Entwurf für den Neubau des Hospiz zugestimmt und auch der Ausschreibung als GU-Leistung. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt und das GU-Verfahren vorbereitet. Die Begründung für die Wahl des GU-Verfahrens ist die schnellere Erstellung des Bauwerks im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme für die Betreibergesellschaft des Hospiz und der Tatsache, dass die durchgehende dauerhafte Betreuung mit Einzelvergaben im Moment in der Hochbauverwaltung personell nicht abbildbar ist. Eine GU-Ausschreibung ist nach der VOB auch möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dafür sprechen. Es werden aktuell bundesweit vermehrt Ausschreibung im GU-Verfahren durchgeführt.</p> | |
− | |agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Neubau Hospiz; hier: Information und Ausschreibungsbeschluss | + | <p align="justify"> |
+ | Die Ausschreibung soll im August erfolgen und dann zum September ein Vergabevorschlag vorliegen.</p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | <u>Kosten und Finanzierung</u></p> | ||
+ | <p align="justify"> | ||
+ | Die Prognosen für die Kosten (bislang 3.68 Mio €) sind im Moment aufgrund der Marktsituation (die Verfügbarkeit von Baumaterialien und Handwerksfirmen und die Energiepreisentwicklung) besonders schwierig. Es wird deswegen an dem beschlossenen Kostenrahmen festgehalten.</p> | ||
+ | |agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify" style="margin-left:1cm;"> | ||
+ | 1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und dem geplanten Vorgehen der Bauverwaltung im Hinblick auf die Ausschreibung wird zugestimmt.</p> | ||
+ | <p align="justify" style="margin-left:1cm;"> | ||
+ | 2. Der Oberbürgermeister wird auf Grund der Dringlichkeit bevollmächtigt, die Baumaßnahme mit einer Eilentscheidung zu vergeben, wenn die Auftragssumme wirtschaftlich sinnvoll und verhältnismäßig ist.</p> | ||
+ | |agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Neubau Hospiz; hier: Information und Ausschreibungsbeschluss |agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=27.07.2022|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}} | ||
[[Category:TYP:AI|110105989]] | [[Category:TYP:AI|110105989]] |
Version vom 25. Juli 2022, 09:07 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 208/22
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 (§ 167, öffentlich) dem Entwurf für den Neubau des Hospiz zugestimmt und auch der Ausschreibung als GU-Leistung. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt und das GU-Verfahren vorbereitet. Die Begründung für die Wahl des GU-Verfahrens ist die schnellere Erstellung des Bauwerks im Hinblick auf die Dringlichkeit der Maßnahme für die Betreibergesellschaft des Hospiz und der Tatsache, dass die durchgehende dauerhafte Betreuung mit Einzelvergaben im Moment in der Hochbauverwaltung personell nicht abbildbar ist. Eine GU-Ausschreibung ist nach der VOB auch möglich, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dafür sprechen. Es werden aktuell bundesweit vermehrt Ausschreibung im GU-Verfahren durchgeführt.
Die Ausschreibung soll im August erfolgen und dann zum September ein Vergabevorschlag vorliegen.
Kosten und Finanzierung
Die Prognosen für die Kosten (bislang 3.68 Mio €) sind im Moment aufgrund der Marktsituation (die Verfügbarkeit von Baumaterialien und Handwerksfirmen und die Energiepreisentwicklung) besonders schwierig. Es wird deswegen an dem beschlossenen Kostenrahmen festgehalten.
Beschlussantrag:
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und dem geplanten Vorgehen der Bauverwaltung im Hinblick auf die Ausschreibung wird zugestimmt.
2. Der Oberbürgermeister wird auf Grund der Dringlichkeit bevollmächtigt, die Baumaßnahme mit einer Eilentscheidung zu vergeben, wenn die Auftragssumme wirtschaftlich sinnvoll und verhältnismäßig ist.