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Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der f&ouml;rmlichen Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange&nbsp;im Sinne des &sect; 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 5 beschlossen.</p>
 
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der f&ouml;rmlichen Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange&nbsp;im Sinne des &sect; 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 5 beschlossen.</p>
 
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Version vom 19. April 2022, 09:44 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 70/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 05.07.2021 (§ 178, öffentlich) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 10.05.2021, beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 02.08.2021 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 10.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021 gem. des § 3 PlanSiG online zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 05.08.2021.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme ein.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken weist darauf hin, dass das Plangebiet teilweise innerhalb eines festgelegten Standorts für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte. Andere Nutzungen sind jedoch zulässig, soweit sie mit dem Vorrang des Einzelhandels vereinbar sind. Aufgrund ihrer Gebäudestruktur eignen sich die zwei denkmalgeschützten Gebäude Bahnhofstraße 19 und 21 nicht für Einzelhandelsgroßprojekte, weshalb eine Nutzung primär für Wohnzwecke vorgesehen wird. Dies wurde in der Begründung zum Bebauungsplan zur Klarstellung mit aufgenommen.

Die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall teilte mit, dass ein entsprechender Löschwasserbedarf besteht. Die erforderliche Löschwasserversorgung von 96 m³/h über einen Zeitraum von 2 Stunden liegt vor und wurde durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall bestätigt.

In der rechtsgültigen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich das Plangebiet in einer Sondergebietsfläche. Im Bebauungsplan wird das Plangebiet nach § 6 a Abs. 1 BauNVO als „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, weitere Verfahrensschritte sind nicht erforderlich. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft wird darüber in Kenntnis gesetzt.

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan mit Legende Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach 3. Änderung“ im Maßstab 1:500, Stand 10.05.2021 (Abtl. Stadtplanung)
Anlage 2: Begründung, Stand 10.05.2021 (Abtl. Stadtplanung)
Anlage 3: Textteil, Stand 10.05.2021 (Abtl. Stadtplanung)
Anlage 4: Örtliche Bauvorschriften, Stand 10.05.2021 (Abtl. Stadtplanung)
Anlage 5: Abwägungstabelle – förmliche Beteiligung, Stand 24.01.2022 (Abtl. Stadtplanung)
Anlage 6: 1. Berichtigung des Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D für den Bereich des Bebauungsplans 0151-03/03 „Im Bereich Lindach 3. Änderung“, Stand 10.05.2022
 

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 5 beschlossen.

2. Satzungsbeschluss
A) Bebauungsplan Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.05.2021 mit Legende (vgl. Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 3).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 10.05.2021 mit Legende (vgl. Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 4). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

3. Berichtigung des Flächennutzungsplans
Die rechtsgültige 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird für den Geltungsbereich des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 0151-03/03 „Im Bereich Lindach – 3. Änderung“ von Sonderbaufläche in Urbanes Gebiet berichtigt (vgl. Anlage 6).

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